Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gofi
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#1
08.09.2006, 10:54
Hallo ZV-Experten,
gibt es irgendetwas bei der ZV aus einer not. Urkunde zu beachten? Bin mir irgendwie so unsicher!
Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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Pepsi
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#2
08.09.2006, 11:58
nö, nur das übliche: Titel (Ausfertigung), Klausel (Vollstreckungsklausel), Zustellung (musst du vorher oder gleichzeitig mit dem ZV Antrag machen):-)
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Gofi
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#3
08.09.2006, 12:01
OK Danke, werd ich so machen.
Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.