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Verfasst: 09.07.2009, 14:47
von Tigerle
so ich hatte mal bei der Post angefragt, ob sie mir die C/O-Anschrift auch ermitteln, daraufhin, habe ich nun folgende Auskunft erhalten
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens.

Die Anschriftenprüfung ist eine Serviceleistung unseres Unternehmens, mit der - soweit es gesetzlich zulässig ist - die Richtigkeit der eine Anschrift unmittelbar betreffenden Angaben geprüft wird. Es wird entweder die geprüfte Anschrift bestätigt oder Sie erhalten eine neue Anschrift beziehungsweise die Mitteilung, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Die Anschriftdaten werden anhand der uns in der Briefzustellung zur Verfügung stehenden Informationsquellen wie beispielsweise Klingelschilder oder Hausbriefkästen verglichen. Zusätzliche Angaben, wie Stockwerk oder Untermietverhältnisse (zum Beispiel c/o oder "bei"), werden aus Datenschutzgründen nicht ermittelt.

Wenn wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten, freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
also kann ich die Anschriftenprüfung knicken, dann bleibt mir nur noch der Weg zu versuchen Nachbarn ausfindig zu machen. In Google habe ich gesehen, dass dort verschiedene Firmen ansässig sind, denkt Ihr die kann ich da auch mal frech anrufen ?

Verfasst: 16.07.2009, 18:44
von Little REFA
Also wir arbeiten mit der SCHUFA zusammen. Vorteil ist, dass du ggf. auch sofort ein konkretes Bild des Schuldners hast. Du kannst z.B. von der weiteren Verfolgung abraten, wenn in den Merkmalen steht, dass dieser bereits Insolvenz angemeldet hat o.ä.

Würde ich auch versuchen. Ist wirklich klasse und die Mandanten sind auch rundum zufrieden, da der Geldbeutel dadurch geschont wird.

Verfasst: 30.07.2009, 14:51
von SusannLE
Tigerle hat geschrieben:so ich hatte mal bei der Post angefragt, ob sie mir die C/O-Anschrift auch ermitteln, daraufhin, habe ich nun folgende Auskunft erhalten
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens.

Die Anschriftenprüfung ist eine Serviceleistung unseres Unternehmens, mit der - soweit es gesetzlich zulässig ist - die Richtigkeit der eine Anschrift unmittelbar betreffenden Angaben geprüft wird. Es wird entweder die geprüfte Anschrift bestätigt oder Sie erhalten eine neue Anschrift beziehungsweise die Mitteilung, dass der Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.

Die Anschriftdaten werden anhand der uns in der Briefzustellung zur Verfügung stehenden Informationsquellen wie beispielsweise Klingelschilder oder Hausbriefkästen verglichen. Zusätzliche Angaben, wie Stockwerk oder Untermietverhältnisse (zum Beispiel c/o oder "bei"), werden aus Datenschutzgründen nicht ermittelt.

Wenn wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten, freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
also kann ich die Anschriftenprüfung knicken, dann bleibt mir nur noch der Weg zu versuchen Nachbarn ausfindig zu machen. In Google habe ich gesehen, dass dort verschiedene Firmen ansässig sind, denkt Ihr die kann ich da auch mal frech anrufen ?
Also ich mache das ab und an mit Erfolg, das hatte ich hier schon geschrieben. Jeder ist sich aber heute selbst der nächste, die Erfolge ebben hier auch ab. Bei Firmen kannst Du Glück haben, manche riegeln gleich ab.

Verfasst: 30.07.2009, 14:53
von SusannLE
Little REFA hat geschrieben:Also wir arbeiten mit der SCHUFA zusammen. Vorteil ist, dass du ggf. auch sofort ein konkretes Bild des Schuldners hast. Du kannst z.B. von der weiteren Verfolgung abraten, wenn in den Merkmalen steht, dass dieser bereits Insolvenz angemeldet hat o.ä.

Würde ich auch versuchen. Ist wirklich klasse und die Mandanten sind auch rundum zufrieden, da der Geldbeutel dadurch geschont wird.
Das finde ich gut und würde ich mir hier auch wünschen. Gerade in eigenen Sachen tun sich meine Chefs schwer, Akten auszubuchen und abzulegen. Manche Akten laufen viele Jahre lang und es gibt keine Aussicht auf Erfolg. Die bekommen dann immer langfristige Wiedervorlagen und ich diese nicht vom Tisch. Das nervt.

Erfahrung mit AKDB bzw. zemaonline betr. Anschriftenermittlu

Verfasst: 12.11.2009, 10:22
von Tigerle
Hier verweisen immer mehr Gemeinden auf die Möglichkeit Einwohnermeldeamtsauskünfte online bei der AKDB einzuholen. Hierzu muss man sich nur bei zemaonline.de registrieren.

Soweit ich das sehe, sind jetzt aber einfache Auskünfte (ohne Registrierung) wesentlich teurer als die normalen EMA-Anfragen.

BEi der Auskunftserteilung online als Power-User fallen angeblich nur EUR 7,50 an, aber ich finde nirgends, was hier für Grundgebühren etc. noch zusätzlich anfallen.

Hat sich jemand von Euch dort schon registriert, gibt es versteckte Kosten ?

Verfasst: 12.11.2009, 10:41
von Tölpel
DumDiDum hat geschrieben:@ admin

kann man so einen post nicht mal sticky machen, jeder 10.Post heißt."Ich kann meinen Schuldner nicht finden, was kann ich tun?"
kannst Du mir das mal übersetzen? Bin ein EDV-Idiot. :oops:

Re: Erfahrung mit AKDB bzw. zemaonline betr. Anschriftenermi

Verfasst: 16.11.2009, 12:03
von Tigerle
Tigerle hat geschrieben:Hier verweisen immer mehr Gemeinden auf die Möglichkeit Einwohnermeldeamtsauskünfte online bei der AKDB einzuholen. Hierzu muss man sich nur bei zemaonline.de registrieren.

Soweit ich das sehe, sind jetzt aber einfache Auskünfte (ohne Registrierung) wesentlich teurer als die normalen EMA-Anfragen.

BEi der Auskunftserteilung online als Power-User fallen angeblich nur EUR 7,50 an, aber ich finde nirgends, was hier für Grundgebühren etc. noch zusätzlich anfallen.

Hat sich jemand von Euch dort schon registriert, gibt es versteckte Kosten ?
vorsichtig nochmals anfrag..

Verfasst: 25.01.2010, 16:28
von arnoldh
wie sollte man eigentlich vorgehen wenn der Kunde absichtlich eine falsche Rechnungsadresse angibt? Handelt es sich hier bereits um arglistige Täuschung? Der Auftrag wurde, wahrscheinlich, von einem Subunternehmer durchgeführt. Muss der Hauptauftraggeber die richtige Kontaktdaten herausgeben?

Verfasst: 26.01.2010, 11:38
von grommelie
Meine Schuldnerin ist aktuell nicht unbekannt verzogen, allerdings hat sie eine Auskunftssperre nach § 21 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz erwirkt. Daher hat mir die Meldebehörde wegen bestehender Gefahr für Leib und Leben die erwünschte Auskunft nicht erteilt. Hat jemand eine Idee, was zu tun ist?

LG, grommelie

Verfasst: 26.01.2010, 11:42
von Hellsleeper666
versichere gegenüber dem Einwohnermeldeamt, dass die Daten vertraulich behandelt werden und an Dritte nicht weitergegeben werden, sondern nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung benötigt werden. Normalerweise klappt das, es sei denn, dass die Auskunftssperre durch jemand anderen erwirkt wurde (z. B. Krankenhaus oder Polizei) Das geht nämlich auch. Dann hast Du keine Chance an die Anschrift zu kommen.