Wo wohnt mein Schuldner nur? SAMMELBEITRAG !

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kayusha
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#51

27.11.2008, 13:38

Ich hab ja auch weiter nicht, außer den beiden Vor. bzw. Nachnamen der gesetzlichen Vertreter. Für die EMA Anfrage brauche ich doch mindestens drei Daten. Puh.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Schneeweißchen
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#52

27.11.2008, 13:43

Wenn ihr Creditreform habt, dann probier es einfach da. Gibt dort die GbR ein. Die Gesellschafter werden dann evtl. auch gleich mit den kompletten Privatadressen angezeigt.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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Kayusha
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#53

27.11.2008, 13:48

Vielen Dank M-BS, ich probiers :-)
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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Tigerle
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#54

04.12.2008, 16:43

M-BS hat geschrieben:
meldet euch doch einfach bei RA RC an
Was ist denn RA RC?
das kenne ich auch nicht.

Kommt man darüber kostengünstiger an die EMA-Anfragen etc. ? Was ist der Vorteil von RA RC ?
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Kerima
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#55

09.12.2008, 11:21

Schuldnerin hat bereits einige Jahre auf dem Buckel und unseren Titel sind von 1985 (Gläubiger ist verstorbener Vater meines Chefs - die Forderung wurde mittlerweile an ihn abgetreten). Die Schuldnerin hat eine Post- und Meldeanschrift in Kerpen. Dort ist sie bei einer Freundin gemeldet.
Diese teilte dem GVZ wiederholt (bereits zum dritten Mal seit 1985) mit, dass die Schuldnerin im Ausland lebt und bei ihr nur gemeldet ist, hin und wieder zu Besuch kommt und nicht bekannt sei, wann der nächste Besuch ansteht.

Wir vermuten, dass die Schuldnerin hier in Deutschland Rente bezieht, also auch ein deutsches Konto vorhaben ist. Nach Auskunft der Tochter (die wir ausfindig gemacht haben) hat die Schuldnerin bereits mehrfach die ev abgegeben, aber ... die Gerichte am Meldeort und ehemaligen Wohnort haben nichts hinterlegt - dort ist der Name unbekannt.

Die Frage:
wie bekommen wir die alte Mistziege (sorry) ans Messer?

Es geht wirklich um einiges an Geld und es ist wichtig.

Wie sieht es mit Rentenansprüchen aus - wie bekomme ich eine Info?
Wie sieht es mit Unterhaltsansprüche der Mutter an die Tochter aus?
Wie sieht es mit dem Aufenthaltsort der Schuldnerin im Ausland aus - wenn sie hier gemeldet ist, dann bekomme ich den Aufenthaltsort nicht heraus, oder?
Ich muss das hier mal wieder aufrollen:

Schuldnerin hat bereits einige Jahre auf dem Buckel und unseren Titel sind von 1985 (Gläubiger ist verstorbener Vater meines Chefs - die Forderung wurde mittlerweile an ihn abgetreten). Die Schuldnerin hat eine Post- und Meldeanschrift in Kerpen. Dort ist sie bei einer Freundin gemeldet.
Diese teilte dem GVZ wiederholt (bereits zum dritten Mal seit 1985) mit, dass die Schuldnerin im Ausland lebt und bei ihr nur gemeldet ist, hin und wieder zu Besuch kommt und nicht bekannt sei, wann der nächste Besuch ansteht.

Wir vermuten, dass die Schuldnerin hier in Deutschland Rente bezieht, also auch ein deutsches Konto vorhaben ist. Nach Auskunft der Tochter (die wir ausfindig gemacht haben) hat die Schuldnerin bereits mehrfach die ev abgegeben, aber ... die Gerichte am Meldeort und ehemaligen Wohnort haben nichts hinterlegt - dort ist der Name unbekannt.

Die Frage:
wie bekommen wir die alte Mistziege (sorry) ans Messer?

Es geht wirklich um einiges an Geld und es ist wichtig.

Wie sieht es mit Rentenansprüchen aus - wie bekomme ich eine Info?
Wie sieht es mit Unterhaltsansprüche der Mutter an die Tochter aus?
Wie sieht es mit dem Aufenthaltsort der Schuldnerin im Ausland aus - wenn sie hier gemeldet ist, dann bekomme ich den Aufenthaltsort nicht heraus, oder?Ich muss das hier mal wieder aufrollen:

Schuldnerin hat bereits einige Jahre auf dem Buckel und unseren Titel sind von 1985 (Gläubiger ist verstorbener Vater meines Chefs - die Forderung wurde mittlerweile an ihn abgetreten). Die Schuldnerin hat eine Post- und Meldeanschrift in Kerpen. Dort ist sie bei einer Freundin gemeldet.
Diese teilte dem GVZ wiederholt (bereits zum dritten Mal seit 1985) mit, dass die Schuldnerin im Ausland lebt und bei ihr nur gemeldet ist, hin und wieder zu Besuch kommt und nicht bekannt sei, wann der nächste Besuch ansteht.

Wir vermuten, dass die Schuldnerin hier in Deutschland Rente bezieht, also auch ein deutsches Konto vorhaben ist. Nach Auskunft der Tochter (die wir ausfindig gemacht haben) hat die Schuldnerin bereits mehrfach die ev abgegeben, aber ... die Gerichte am Meldeort und ehemaligen Wohnort haben nichts hinterlegt - dort ist der Name unbekannt.

Die Frage:
wie bekommen wir die alte Mistziege (sorry) ans Messer?

Es geht wirklich um einiges an Geld und es ist wichtig.

Wie sieht es mit Rentenansprüchen aus - wie bekomme ich eine Info?
Wie sieht es mit Unterhaltsansprüche der Mutter an die Tochter aus?
Wie sieht es mit dem Aufenthaltsort der Schuldnerin im Ausland aus - wenn sie hier gemeldet ist, dann bekomme ich den Aufenthaltsort nicht heraus, oder?


Hatte diesen Beitrag schon mal in einem anderen Threat gepostet - aber hier passt es auch ganz gut hin und ich erwarte mir ein paar Tipps. :-)
Supercheck ist an sich ne gute Idee - muss meinen Cheffe noch davon überzeugen.

Die Rentenversicherung habe ich jetzt erst einmal angeschrieben.

Habt ihr noch mehr Ideen?
Eine Anfrage bei Creditreform Schuldnerregister war erfolglos. :-(
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Smilie
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#56

09.12.2008, 11:23

Die wird Dir aber keine Infos erteilen denke ich mal... sonst würde ich es einfach mit einem PfÜB bei der Rentenversicherung versuchen, manchmal reicht ja auch schon ein vorläufiges Zahlungsverbot um die Drittschulndererklärung zu bekommen. Dann weißt Du zumindest, woran Du bist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Kerima
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#57

09.12.2008, 11:31

Ich habe die Kopien der vollstreckbaren Titel beigefügt.
Reicht das nicht?

Ich warte mal ab - ansonsten mach ich nen VZV.

Kann ich dem Fall eigentlich auch eine OWi-Anzeige machen?
Sie ist ja wirklich dort gemeldet, aber nicht wohnhaft ... ist das ein Tatbestand für die OWi-Anzeige?
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LuzZi
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#58

16.12.2008, 16:53

Huhu,

wir haben hier einen Schuldner, der seit 2001 nach unbekannt verzogen ist. Einmal im Jahr machen wir eine EMA bzw. eine PA, aber es kommt immer die gleiche Auskunft. Was können wir hier noch machen? Langsam kotzt (sorry) es mich echt an, die Akte jedes Jahr einmal auf Wiedervorlage zu haben.

Habt ihr noch Ideen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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LuzZi
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#59

17.12.2008, 08:49

:schieb :oops:
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#60

17.12.2008, 08:57

vielleicht hilft das ja weiter...

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=21702
Antworten