vorläufiges Zahlungsverbot / PfÜB

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Gast

#1

07.09.2006, 09:05

Hallo! Ich hab mal eine blöde Frage: Ich möchte einen PfÜB mit vorgeschaltetem Zahlungsverbot rausschicken. Einen Titel hab ich. Muss an das VZ ein Originaltitel + Originalbelege angefügt werden oder nur eine Kopie des PfÜB-Antrages? Und an den PfÜB Antrag: Muss da nur an die Ausfertigung für das Gericht der Originaltitel+Kostenbelege beigefügt werden? Wäre echt nett, wenn mir da jemand helfen könnte, hab sowas aber noch nie gemacht!
Vielen Dank im Voraus!
Tinchen
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#2

07.09.2006, 09:25

Hey,
wir machen es immer so:
Das Zahlungsverbot schicken wir im Original mit Kopien für die jeweiligen Drittschuldner raus (keine Belege und kein Titel).
Der Pfüb geht vierfach mit Original Titel und Belegen heraus. Auf den Pfüb schreiben wir noch: Eilt, bitte um sofortige Bearbeitung, Vorläufiges Zahlungsverbot am ... zugestellt.
Frist gem. § 845 ZPO bitte unbedingt beachten.
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Steffen
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#3

07.09.2006, 09:34

Hallo Tinchen,

schließe mich an, achte aber darauf, dass der Titel, der an den PfÜB kommt, mit einer Vollstreckungsklauselversehen sein muss.
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Silke81
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#4

07.09.2006, 09:50

Genauso sehe ich das auch.
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Pepsi
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#5

07.09.2006, 10:24

:zustimm

achja, das vZV kannst du direkt an den GVZ deines Vertrauens (der er am schnellsten ist) schicken, den PfÜB MUSST du ans Vollstreckungsgericht schicken weil der ja nicht nur zugestellt wird, sondern erstmal erlassen werden muss
Gast

#6

07.09.2006, 11:53

Vielen Dank für eure Antworten.
Das Problem ist nämlich, dass ich 8 Drittschuldner habe und die VZ eben schnellstmöglich zugestellt werden müssen, bevor die 1-Monats-Frist um ist. Die werden doch gleichzeitig an alle Drittschuldner zugestellt, oder?
Gast

#7

07.09.2006, 11:59

man kann doch das zv und den pfüb gleichzeitig rausschicken oder?
Steffen
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#8

07.09.2006, 12:38

Klar, wir machen das immer so, damit der PfÜB nicht erst erlassen wird, wenn das vZV abgelaufen ist.
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#9

07.09.2006, 13:49

:zustimm und gleichzeitig ne Wiedervorlage notieren, damit du die 1 MOnatsfrist nicht verstreichen lässt und evtl. ein neues VZV hinterherschieben kannst, wenn die mit dem PfÜB schlafen..
evelyn m.
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#10

07.09.2006, 16:01

Die werden doch gleichzeitig an alle Drittschuldner zugestellt, oder?


ja, wenn du den entsprechenden auftrag an den gv schickst.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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