Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Gast

#1

06.09.2006, 12:02

Hallo !

Mich würde mal Eure Meinung zu vorliegenden Fall interessieren...


Uns wurde der KFB am 12.7.06 zugestellt. Fristablauf zur Zahlung 26.7. - was wir veranlassen wollten (Absprache mit Mdt). Zahlung erfolgte aufgrund eines Versehens erst am 1.8. - Zahlungseingang dort am 3.8.

Nun hat die Gegenseite am 1.8. einen PfÜB beantragt (ist ja sein gutes Recht), dass teilt er unserer Mdtin am 9.8. mit und fordert Restzahlung (RA-Gebühren für PfÜB, Gerichtskosten) i. H. von € 29,65 - mit dem Hinweis, dass noch Zustellungskosten anfallen würden, die er ja noch nicht weiß....
Mdtin übersendet uns schreiben am 14.8.
Am 15.8. schreiben wir den gegnerische Kollegen per Fax, dass wir davon ausgehen, dass da ja zwischenzeitlich eine Zahlung eingegangen ist, die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch durch ein kurzes Schreiben seinerseits verhindert werden kann.
Er erwidert mit Schreiben vom 24.8. aber kein Wort über Rücknahme oder sonstiges in Bezug auf die Zustellung, nur dass er die Kosten dafür noch nicht mitteilen kann...

Jetzt schickt mir die Mandantin den ihr übersandten Beschluss. Demnach wurde der PfÜB am 16.8. erlassen und am 21.8. ausgefertigt - am 24.8. ist der PfÜB beim GVZ eingegangen und 25.8. der Bank der Mandantin zugestellt worden....

Ich bin eigentlich nicht gewillt, dem Anwalt die Zustellkosten zu begleichen, da ich der Meinung bin, er hätte die Zustellung noch verhindern können, da er sein Geld ja schon bekommen hatte...
Ein Anruf heute hat ergeben, dass er den PfÜB auch noch nicht für erledigt erklärt hat...

Wie seht Ihr diesen Sachverhalt?!
Ich hoffe, es war verständlich geschildert...

LG, Melli
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dundine
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#2

06.09.2006, 12:34

also ich würde auch sagen, der ra hätte die weiteren kosten verhindern können, da das geld ja zwischenzeitlich gezahlt wurde. aus meiner sicht hätte ein anruf genügt, und da das gericht ja eh nicht so schnell war, wären auch die weiteren kosten nicht entstanden... ggf. dann erinnerung beim gericht einlegen...
Anton79
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#3

06.09.2006, 12:37

hallo melli, in deinem fall muss ich auch sagen, die kosten hätten nicht anfallen brauchen, daher würde ich diese auch nicht erstatten. manchmal gibt es ja fälle wo man die zustellung nicht mehr verhindern kann ( zu spät, oder GV nicht mehr erreichbar oder erhält zu spät nachricht o.ä.)
aber das ist in deinem fall eindeutig nicht der fall.
Gast

#4

06.09.2006, 12:53

In diesem Fall sind die Zustellungskosten nicht erstattungsfähig, da Ihr Euch nachweislich vor Zustellung gemeldet und den Sachverhalt entsprechend aufgeklärt habt.
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Pepsi
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#5

06.09.2006, 13:46

:zustimm
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