Fragen zur Terminsgebühr

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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momo
Forenfachkraft
Beiträge: 170
Registriert: 24.07.2007, 21:35
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#1

28.08.2008, 08:57

Ich hab mal eine Frage:

Bekomme ich eine Terminsgebühr z. B. im Berufungsverfahren wenn Termin anberaumt ist und die Berufung zurückgenommen wurde und ich einen KfA machen will?

Lg
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Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
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#2

28.08.2008, 09:01

Die Gebühr entsteht nur, wenn der Termin auch durchgeführt wurde.

Für die Anberaumung eines Termins entsteht keine TG.
StineP

#3

28.08.2008, 09:09

Kann mich nur anschließen.
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Daisymaus512
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 314
Registriert: 04.04.2008, 10:24

#4

28.08.2008, 10:08

:zustimm
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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