#5
21.08.2007, 08:56
Ich möchte hier mal anknüpfen, da ich gerade etwas verzweifel an unseren Gerichten bzw. DEM einen Gericht, dem ZENTRALEN Mahngericht.
Ich kann den Schuldner auch mit den besten Tricks nicht auffinden, wollte öffentlich zustellen lassen, Gericht sagt nun, daß ich nachweisen muß
- aktuelle Auskunft ALLER in Frage kommenden Einwohnermeldeämter (ok, hab ich quasi gemacht)
- Mitteilung des zuletzt zuständigen GV, Befragung der Nachbarn, letzter Vermieter, Auskunft des letzten Arbeitgebers.
Ich finde das ganz schön dreist vom Gericht. Ich hab doch noch gar keinen Titel, also kann ich doch auch keinen GV dazu befragen. Vermieter kenne ich nicht. Klar, könnte ich durch Anforderung eines Liegenschaftsauszuges in Erfahrung bringen, darf ich aber nicht, da das nur der Notar in einer damit zusammenhängenden Sache darf. Und Arbeitgeber kenn ich nicht, das in Erfahrung zu bringen wäre auch nur mit illegalen Methoden möglich oder aber Zufall.
Habe das ganze jetzt auch so - etwas höflicher - dem Gericht geschrieben. Hat jemand Erfahrungen damit, ob das dann gewährt wird? Hatte sonst nie Probleme, wenn ich EMA, Postauskunft und ggf. noch Supercheck-Anfrage eingereicht habe, aber jetzt...?
LG Summer
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!