Antrag auf öffentliche Zustellung

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Sunny
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#1

06.09.2006, 07:12

Hallo zusammen,

ich soll in einer Angelegenheit eine öffentliche Zustellung beantragen, da der Schuldner nicht aufzufinden ist.

Hat jemand von Euch ein Muster, wie das aussehen muss? Ich hab sowas leider noch nie gemacht. Mein Chef meinte, dass das ne aufwendige Sache ist, da man auch alles glaubhaft machen muss.
Ich hab schon überall nachgeschaut aber nichts passendes gefunden.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
:wirr
LG Sunny
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lesaga
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#2

06.09.2006, 07:38

Im Antrag muss sinngemäß rein, dass die öffentliche Zustellung beantragt wird.
Begründung:
Die Partei ist unbekannt verzogen. Ermittlungsversuche blieben erfolglos. Kopie der Auskunft des Einwohnermeldeamtes wird beigefügt. (ggf. Gewerbeamtsauskunft, je nachdem, wo und wie ihr ermittelt habt, Postanfrage etc. pp.)
Unterschrift
RA

Kann man ja noch ein bisschen ausformulieren, aber inhaltlich ist es das, was ich denke, dass es rein muss.
Im Gericht werden dann ggf noch weitere Ermittlungen angestellt (Haftanfragen etc.).
gruß
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13
NORTHERN DINO
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#3

06.09.2006, 08:35

lesaga ist zuzustimmen.
Wichtig ist, dass die eigenen Ermittlungsversuche glaubhaft gemacht werden durch Vorlage der entsprechenden Mitteilungen, dass der Zustellungsempfänger definitiv "wech" ist. Da man die Ermittlungstätigkeit der Partei laut einem Gerichtsurteil auch nicht überstrapazieren darf, wird bei Vorlage einer EMA-Mitteilung und Postanfrage in aller Regel die öffentl. Zust. bewilligt.
~ Grüßle ~
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Sunny
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#4

06.09.2006, 09:27

Danke, ihr habt mir damit schon sehr geholfen.

Jetzt hab ich ungefähr ne Vorstellung wie es aussehen muss. Na dann werd ich mich jetzt mal ans Formulieren machen.

:-)
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Summerof77
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#5

21.08.2007, 08:56

Ich möchte hier mal anknüpfen, da ich gerade etwas verzweifel an unseren Gerichten bzw. DEM einen Gericht, dem ZENTRALEN Mahngericht.

Ich kann den Schuldner auch mit den besten Tricks nicht auffinden, wollte öffentlich zustellen lassen, Gericht sagt nun, daß ich nachweisen muß

- aktuelle Auskunft ALLER in Frage kommenden Einwohnermeldeämter (ok, hab ich quasi gemacht)

- Mitteilung des zuletzt zuständigen GV, Befragung der Nachbarn, letzter Vermieter, Auskunft des letzten Arbeitgebers.

Ich finde das ganz schön dreist vom Gericht. Ich hab doch noch gar keinen Titel, also kann ich doch auch keinen GV dazu befragen. Vermieter kenne ich nicht. Klar, könnte ich durch Anforderung eines Liegenschaftsauszuges in Erfahrung bringen, darf ich aber nicht, da das nur der Notar in einer damit zusammenhängenden Sache darf. Und Arbeitgeber kenn ich nicht, das in Erfahrung zu bringen wäre auch nur mit illegalen Methoden möglich oder aber Zufall.

Habe das ganze jetzt auch so - etwas höflicher - dem Gericht geschrieben. Hat jemand Erfahrungen damit, ob das dann gewährt wird? Hatte sonst nie Probleme, wenn ich EMA, Postauskunft und ggf. noch Supercheck-Anfrage eingereicht habe, aber jetzt...?

LG Summer
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Curry
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#6

21.08.2007, 09:03

Aber einen MB kann man doch gar nicht öffentlich zustellen lassen.
Curry

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Summerof77
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#7

21.08.2007, 09:07

Der wurde zugestellt...entschuldige, ich gehe immer davon aus, daß Ihr schon versteht, was ich meine. Der VB kann nicht mehr zugestellt werden!
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#8

21.08.2007, 09:09

Da stimme ich curry zu. Wollte kürzlich auch - verzweifelt wie ich war - einen MB öffentlich zustellen lassen, habe mir die Finger wund getippt bei dem Antrag auf öffentliche Zustellung - und dann wurde mir beim Mahngericht gesagt, dass das leider nicht mehr möglich sei... ?!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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#9

21.08.2007, 09:10

@summerof77: Da hat sich wohl meine Frage mit Deiner Antwort überschnitten. Aaach soooo... beim VB ist das also möglich? Wieder was gelernt...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Summerof77
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#10

21.08.2007, 09:11

Einen MB konnte man noch nie öffentlich zustellen lassen. Das geht nur beim VB und den möchte ich jetzt öffentlich zustellen lassen. Kann mir da bitte jemand helfen bezüglich meiner obigen Ausführungen? Muß ich das Gericht damit durchkommen lassen?
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