Ich habe gestern den VB beantragt. Widerspruchsfrist ist schon abgelaufen und bis heute liegt kein Widerspruch lt. Gericht vor. Wir wollen nun so schnell wie möglich ans Konto der Schuldnerin. Kann ich das auch schon vor dem VB, d. h. einfach den PfÜB-Entwurf weglassen als Anlage und die Forderung so beziffern?
Vielen Dank vorab.
EILT! vorläufiges Zahlungsverbot ohne Titel?
Hallo,
auf keinen Fall.
Die ZV darf nur aufgrund eines Titels erfolgen, d.h. es muß ein Titel existieren.
Das ist noch nicht der Fall.
Legt der Sch. Rechtsmittel ein und Ihr kriegt keinen VB, macht Ihr euch u.U. schadenersatzpflichtig. Also, das würde ich lassen, wenn ein Titel nicht zumindest in der Welt ist. Lieber das Gericht häufig telefonisch nerven mit Anfragen, ob ein Titel erlassen und zur Zustellung gegeben wurde, und dann raus mit dem Zahlungsverbot, aber bloß nicht ohne erlassenen Titel
auf keinen Fall.
Die ZV darf nur aufgrund eines Titels erfolgen, d.h. es muß ein Titel existieren.
Das ist noch nicht der Fall.
Legt der Sch. Rechtsmittel ein und Ihr kriegt keinen VB, macht Ihr euch u.U. schadenersatzpflichtig. Also, das würde ich lassen, wenn ein Titel nicht zumindest in der Welt ist. Lieber das Gericht häufig telefonisch nerven mit Anfragen, ob ein Titel erlassen und zur Zustellung gegeben wurde, und dann raus mit dem Zahlungsverbot, aber bloß nicht ohne erlassenen Titel
- Vorzimmerkeule
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Mein Bauchgefühl sagt mir NEIN, da die Voraussetzungen wie Titel, Klausel und Zustellung fehlen. Spontan würde mir nur ein vorläufiges Zahlungsverbot einfallen, ob dafür muß glaube ich auch der Titel in der Welt sein.
Also ich kann nicht helfen. Noch jemand eine Idee?!
Also ich kann nicht helfen. Noch jemand eine Idee?!
Liebe Grüße, Manu
Ist richtig, Keule, der Titel muß in der Welt sein, also erlassen. Darauf kommt es an.
Ok, ich dachte mir schon, dass meine ehemalige Mitarbeiterin mir da eine falsche Info gegeben hat. Ich hab auch gerade nochmal im Kommentar gelesen - ohne Titel geht nichts.
Vielen Dank für eure Mühe.
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Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren
- Mahatma Gandhi -
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Hey, dann hat mein Bauch ja Recht gehabt. Guter Bauch!!!
Liebe Grüße, Manu
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das einzige was geht, wenn du den VB hast, du kannst sofort vollstrecken, weil es vorläufig vollstreckbar ist, musst also nicht auch noch die Einspruchsfrist abwarten..
Titel muss in der Welt sein damit man eine Vorpfändung einleiten kann. es darf jefoch keine vollwertige vollstreckung betrieben werden, nur gesichert werden.
KEIN PÜ, Kein VA. nur vorpfändungen
liebe grüße
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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