Einzugsermächtigung bei Kennziffernvergabe

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Konrad
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#1

13.08.2008, 07:18

Hallo,

muss jetzt auch mal ne Frage stellen zum online Mahnverfahren, konnte unter den bisherigen Beiträgen dazu nichts finden.

Bei uns steht fest, dass wir das EGVP Verfahren nutzen werden. Jetzt stellt sich die Frage ob die Kennziffer zwingend erforderlich ist.

Weiterhin bin ich mir nicht sicher ob die Einzugsermächtigung zwingend erteilt werden muss oder ob dies nur freiwillig ist.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.


Gruss Konrad
tiko73

#2

13.08.2008, 17:32

Hallo Kollegin ;-)

du weißt ja, dass ich dir dabei leider nicht helfen kann, aber ich schieb dich einfach mal wieder nach oben :schieb
Vielleicht kann dir ja jemand anders noch nen Tipp geben.
Gismo
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#3

13.08.2008, 18:21

Hallo Konrad,

du benötigst für den Mahnbescheid über EGVP die Kennziffer, damit dort das passende Gericht zugeordnet werden kann.

Die Einzugsermächtigung ist m.E. zwingend, damit für das Gericht gesichert ist, dass die GK bezahlt werden und das Verfahren nicht unnötig in die Länge gezogen wird, da sonst doch auf die Zahlung gewartet wird.

lg
HIMI
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#4

13.08.2008, 18:24

im herkömmlichen elektronischen Mahnverfahren ist es jedenfalls so, daß man sich bei einem (dem betreffenden) Mahngericht zum EDA anmeldet. Dann bekommt man eine "Kennziffer" (wenn es das ist was Du meinst) und muß sein Einverständnis zum Lastschrifteinzugsverfahren erklären.

Ich glaube nicht, daß sich daran was ändert, wenn EGVP zwingend eingeführt ist.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Manu_75

#5

13.08.2008, 20:03

Ich hatte schon eine Kennziffer beantragt, bevor wir das Mahnverfahren online gemacht haben. Aber ne Einzugsermächtigung mußte man nicht erteileln (hab ich auch nicht).
KappaM
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#6

13.08.2008, 22:43

Hi - ohne Einzugsermächtigung: kenn ich gar nicht. Bei allen Gerichten, bei denen wir uns haben registrieren lassen, wollten die die haben. Wenn man schon für's Disk-Mahnvf. eine Kennziffer hat, bleibt die übrigens gleich - die schalten Dich nur um auf den EGVP. :pc Ich hab mich anfangs gewundert, warum wir per EGVP verschicken und dann trotzdem nach Verarbeitung Disketten zurück bekommen. Ich hab dann nachgefragt - die Schlafmützen hatten es noch nicht umgestellt... Seitdem ist das lästige Disketten-Verschicken vorbei!!! :cowboy
Konrad
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#7

14.08.2008, 09:17

Hallo,

danke erstmal für Eure Antworten.

Habe jetzt beim AG Hünfeld angerufen, dort bekam ich die Auskunft, dass die Einzugsermächtigung bisher erforderlich war, jedoch soll es hier wohl eine Änderung geben, aber ob die schon gültig ist oder erst später eintritt, konnte man mir auch nicht sagen, da hierfür der andere Sachbearbeiter zuständig ist, der gerade nicht greifbar war. Ich werde jetzt erstmal meinen Antrag ohne Einzug. einreichen, und dann sehen wir weiter.

Frohes schaffen wünsche ich noch.

Gruss Konrad
HIMI
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#8

14.08.2008, 09:21

dämliche Frage: warum willst Du sie nicht erteilen? Das beschleunigt das Verfahren sehr und gezahlt werden muß doch. Und einen unberechtigten Lastschrift habe ich in all den Jahren nie erlebt.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Konrad
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#9

14.08.2008, 09:31

Ich würde den Einzug erteilen, doch Chef hält davon gar nichts, dem soll ich dies schwarz auf weiß belegen. Die telefonische Auskunft vom AG wird ihm warscheinlich auch nicht reichen. Habe im Netz schon ziemlich viel darüber gelesen, Info-Seiten / Blätter und so, aber den ausdrücklich Satz ... ist die Einzugsermächtigung erforderlich..... konnte ich nicht finden.


Gruß Konrad
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