hallo. wir haben einen mahnbscheid beantragt, dann vollstreckungsbescheid beantragt und nun sehe ich, dass der anspruch an sich falsch bezeichnet ist. also eine falsche katalognr. genommen wurde. widersprochen hat der schuldner nicht. vollstreckungsmaßnahmen lassen wir, da er sowieso pleite ist.
meine frage ist nun, wie kann ich das berichtigen lassen? nicht dass wir nach der schuldnerschonfrist probleme bekommen - sprich einspruch???
außerdem will jetzt die rechtsschutz nicht decken, da eben miete für wohnraum nicht versichert ist... der anspruch ist aber aus dienstleistungsvertrag ... blöd blöd
vielen dank für eure hilfe
Anspruch in MB bzw. VB falsch bezeichnet
das ist echt blöd, geht da ne titelberichtigung wegen offensichtlichem schreibversehens oder so?!außerdem will jetzt die rechtsschutz nicht decken, da eben miete für wohnraum nicht versichert ist... der anspruch ist aber aus dienstleistungsvertrag ... blöd blöd