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Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt

Verfasst: 26.08.2006, 19:02
von die.aerzte


Hallo ich habe mal ne Frage weil ich in der einen Angelegenheit nicht
weiter weis. Und zwar folgendes:

Ich habe ich VU bekommen und in diesem steht, dass es vorläufig
vollstreckbar ist. Es steht jedoch nicht mit drin gegen eine
Sicherheitsleistung.

Kann ich da jetzt die ZV einleiten ohne eine vollstreckbare Ausfertigung
des VU zu haben? oder muss ich trotzdem erst die vollstreckbare
Ausfertigung beantragen?

Und muss für die ZV sollte es so gehen, die Einspruchsfrist noch abgewartet werden???

Vielen Dank schon mal im vorraus

MFG Sindy

Verfasst: 26.08.2006, 20:27
von 13
Das VU ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, aber wie soll das ohne vollstreckbare Ausfertigung gehen? Die vollstreckbare Ausfertigung ist, wie der Name schon sagt, der Titel, der zur Vollstreckung berechtigt. Die Voraussetzungen der ZwV lauten: Titel, Klausel, Zustellung, Antrag.

Man kann jetzt schon vollstrecken (wenn der Titel vorliegt!), aber auf der sicheren Seite ist man, wenn die Rechtskraft eingetreten ist.

Verfasst: 26.08.2006, 22:16
von die.aerzte
das weis ich auch das die ZWV Titel Klausel ZU ist. Aber im Urteil steht vorläufig vollstreckbar und es eilt die ganze sachen. deswegen war meine Frage.

Verfasst: 26.08.2006, 22:48
von 13
die.aerzte hat geschrieben:das weis ich auch das die ZWV Titel Klausel ZU ist. Aber im Urteil steht vorläufig vollstreckbar und es eilt die ganze sachen. deswegen war meine Frage.
Dass im Tenor "vorläufig vollstreckbar" steht, ist doch irrelevant. :?
Wenn die ZwV-Voraussetzungen bekannt sind, dann fehlt es hier bereits an der ersten Voraussetzung, eben weil keine vollstreckbare Ausfertigung vorhanden ist. Die erkennt man an der Überschrift "Vollstreckbare Ausfertigung" und Unterschrift/Dienstsiegel. Mit dem Urteilstenor hat das gar nichts zu tun. Man muss sich also zu allererst die vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht besorgen.

Verfasst: 27.08.2006, 14:17
von Pepsi
:zustimm