Nicht zugelassene Bezeichnung d. Nebenforderung

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LuzZi
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#1

29.07.2008, 09:10

Guten Morgen,

das Gericht moniert hier die Bezeichnung der Sonstigen Nebenforderung. Unsere Mandantin hat angegeben, dass sie 18,-- € für die Bearbeitungspauschale vom Antragsgegner verlangt zzgl. eben der Hauptforderung und der Mahngebühren.

Da ich überhaupt nicht wußte wie, habe ich im MB bei Sonstige Nebenforderungen einfach Bearbeitungspauschale des ASt angegeben. Nun moniert das Gericht aber diese Bezeichnung.

Wie kann ich diese Forderung sonst noch nennen? Stehe da bissl auf dem Schlauch gerad.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#2

29.07.2008, 09:17

Du kannst das in der Monierung wieder genauso benennen. Dann sieht es ja ein Mensch und nicht nur der Computer und dann bekommst du diese Bezeichnung auch durch.
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#3

29.07.2008, 09:20

Sicher, dass die mir nicht wieder diese Monierung schicken? Die Bezeichnung ist schon etwas blöde das stimmt, aber mir fällt eben nichts anderes ein. Hast du nicht vllt. eine andere Bezeichnung?!?
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Findik
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#4

29.07.2008, 09:29

Also, mir fällt nur noch ein "vorgerichtliche Kosten des ASt".

Ich denke, das wäre auch noch passend. So mache ich es auch oft und habe es bisher immer durchbekommen.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
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#5

29.07.2008, 09:53

Hmm ja auch keine schlechte Idee, ich glaube das mache ich so danke :)
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#6

12.08.2008, 16:50

So, ich habe Findiks Vorschlag aufgegriffen und promt kam heute die nächste Monierung. Hat noch jemand eine Idee? Wenn nicht, dann ruf ich einfach bei Gericht an und frage nach einer zugelassenen Bezeichnung.
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gkutes

#7

12.08.2008, 16:55

det is ja doof....
und wenn du es einfach bei "mahnkosten" einträgst? kann man das bei der monierung noch?
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#8

12.08.2008, 16:57

Keine Ahnung, hab ich schon 30,-- € Mahnkosten stehen. Diese ominösen 18,-- € wurden von unserer Mandantin auch nur als Bearbeitungspauschale in den Mahnungen angegeben. Weiß auch nicht, wofür diese Pauschale sein soll.
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Curry
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#9

12.08.2008, 16:58

Also ich hätte das ja auch bei Mahnkosten eingetragen, aber ob da dann nicht wegen der Höhe eine Monierung kommt...
Curry

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Blub
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#10

12.08.2008, 17:00

ich würd einfach mal beim Gericht anfragen was du machen sollst. Hast du "ASt." geschrieben? Oder hast es ausgeschrieben? Falls du die Abkürzung genommen hast, evtl. wurde deswegen moniert.
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