Berichtigung Vollstreckungsbescheid!

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Sheridane
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#1

25.08.2006, 15:22

Hallo Ihr Lieben!

Wäre super, wenn Ihr mir da heute noch kurz anworten könntet:

Ich muss einen Vollstreckungsbescheid auf einen neuen Namen berichtigen lassen. Wenn ich noch einen alten Titel habe (also vom örtlichen Amtsgericht) und nicht den neuen vom AG Coburg - muss ich den alten dann trotzdem ans AG Coburg schicken oder dann an das Amtsgericht, welches damals den Titel ausgestellt hat?

Danke und Grüße
Manuela
Gast

#2

25.08.2006, 15:30

Ich hatte einen solchen Fall zwar nicht, aber spontan würde ich behaupten: Wenn was berichtigt werden muss, dann dort wo es auch ausgestellt wurde.
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Pepsi
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#3

25.08.2006, 19:53

jo würd ich auch sagen..
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#4

25.08.2006, 21:10

Die beiden Vorgänger-Postings liegen richtig. Für alte VBs bleibt das frühere Mahngericht zuständig, schon deshalb, weil dort die Original-VBs lagern. Die Sachen vor der Zentralisierung sind nicht an die ZeMas abgegeben worden.
~ Grüßle ~
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Annile
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#5

27.08.2006, 16:34

Wichtig ist nur, dass du den nicht einfach so berichtigen kannst, sondern auch begründen musst, bzw. Nachweise für die Namensänderung vorlegen musst! So nen Mist hatten wir mal.. da wollte doch das Gericht ne Heiratsurkunde der Gegnerin *lach* Ich habe dann die Ema-Auskunft hinterhergeschickt..
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#6

27.08.2006, 16:52

Annile hat geschrieben:Wichtig ist nur, dass du den nicht einfach so berichtigen kannst, sondern auch begründen musst, bzw. Nachweise für die Namensänderung vorlegen musst! So nen Mist hatten wir mal.. da wollte doch das Gericht ne Heiratsurkunde der Gegnerin *lach* Ich habe dann die Ema-Auskunft hinterhergeschickt..
Die Glaubhaftmachung ist auch nicht mehr als korrekt, denn in dem Berichtigungsvermerk wird in aller Regel die Passage aufgenommen, dass die Namensänderung dem Gericht nachgewiesen ist durch ...
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#7

28.08.2006, 08:03

Hallo und guten Morgen!

Vielen Dank für die Antwort. Dann änder' ich das noch ab.

Das mit dem Nachweis ist schon klar. Ohne geht's ned ... :wink:

Viele Grüße
Manuela
Sheridane
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#8

09.10.2006, 15:22

Hallo zusammen

Heute habe ich etwas merkwürdiges in Sachen "Namensänderung Titel" erhalten:
Nach nochmaliger Überprüfung wurde festgestellt, dass die Namensänderung vom XXX erst nach Erlass des Vollstreckungsbescheids erfolgte. Namensänderungen nach Erlass des Vollstreckungsbescheides sind stets dem jeweiligen Vollstreckungsorgan gegenüber nachzuweisen. Eine Berichtigung des Vollstreckungstitels ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Sagt mal - was ist das denn? Wird mir der Titel nicht mehr abgeändert auf den aktuellen Namen?? Muss ich bei jedem Vollstreckungsauftrag nun den ganzen Sums wegen Namensänderung mitschicken? Habt Ihr so etwas schon mal gehabt?

Viele Grüße
Manuela
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#9

09.10.2006, 16:27

Hallo

Also ich würde beim nächsten ZVA einfach nur den Nachweis mitschicken. Mir ist es auch neu, dass man den titel wegen neuen namens umschreiben lässt. Dies macht man doch auch nicht wenn er eine neue adresse hat.

Weiß auch nicht genau...

:pc
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Pepsi
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#10

09.10.2006, 19:16

ich dachte sie meinte, dass der Name falsch war und nicht das der Schuldner etwa geheiratet hat..

der VB war schon erlassen und der Schuldner hat meinetwegen geheiratet, dann musst du den Titel nicht berichtigen lassen, sondern das dann dem GVZ mitteilen
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