Titel im Insolvenzverfahren

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spatzn
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#1

22.08.2006, 16:18

Muss ich Titel bei der Anmeldung im Insolvenzverfahren in Kopie oder im Original beifügen? Mal steht es so und dann wieder in Kopie?

Wie macht Ihr das?

Danke für Eure Antworten.
Gast

#2

22.08.2006, 16:24

Besser ist im Original, ich hab letztens ein gegen die Moppen bekommen, weil ich ne Kopie schicken wollte...
Gast

#3

22.08.2006, 16:30

Bei uns ist es auch so üblich, dass das Original bei der Anmeldung beigefügt wird. Wir fügen aber auch immer noch eine Kopie zum Verbleib bei den Gerichtsakten bei. Das Original erhalten wir nach Feststellung zurück.
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wifey
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#4

22.08.2006, 16:38

Die Insolvenzverwalter wollen i.d.R. das Original haben, da die Forderung sonst angeblich nicht festgestellt werden kann. Es reicht aber eine Kopie. Es gab hier schon mal das Thema, habe aber leider grad keine Zeit zu suchen :-(
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#5

22.08.2006, 18:23

also meistens Original, wobei die meisten das ja eh zweifach wollen
Bianca
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#6

22.08.2006, 19:10

Jetzt gibt es irgend ein neues Urteil, nach dem das Original der FA nicht beigefügt werden muss. Spätestens aber wenn das Gericht den Feststellungsvermerk anbringen will, muss das Original vorgelegt werden.
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cobi
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#7

22.08.2006, 21:34

Bianca :zustimm

Original nur vorlegen wenn es verlangt wird, Kopie reicht völlig aus.
:blumen
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Pepsi
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#8

10.09.2011, 17:24

muss das Thema mal wieder rauskramen:

bekommt man nicht eh n vollstreckbaren Tabellenauszug?
ich frage mich wirklich, ob der Inso wirklich das Original braucht.. er schreibt, er muss feststellen, ob evtl. schon Zahlungen geleistet wurden. Das verstehe ich, aber da würde doch auch eine begl. Kopie reichen oder nicht?
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Kleineschen
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#9

10.09.2011, 18:56

Bei uns wird nie (außer bei Vollstreckungsmaßnahmen) ein Titel aus der Hand gegeben. Das ist absolut nicht nötig. Es gibt schließlich auch Gläubiger deren Anspruch noch nicht tituliert ist. Diese können ihre Forderung ja auch zu Tabelle anmelden.
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#10

10.09.2011, 19:05

gibts dafür auch ne Vorschrift? Irgendwas muss ich dem Inso ja entgegen halten, sonst erkennt der meine Forderung nicht an
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