Wie beantrage ich den Mahnbescheid in folgender Sache???

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Anton79
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#1

22.08.2006, 14:18

Hallo zusammen. habe mal ein eiliges problem.

muss für einen gegner einen mahnbescheid beantragen. ist total nervig der mandant und es geht auch nur um peanuts. naja kunde ist nunmal könig.

folgender Fall.

wir haben für den mandanten den gegner am 25.3.06 zur zahlung von EUR 900 aufgefordert nebst verzugszinsen über 5 % punkte über dem basiszinssatz seit dem 30.8.2005 sowie 7,50 mahngebühren.

Nachdem wir aufgefordert haben hat der Gegner die hauptforderung von 900 €bezahlt.

Jetzt ist noch offen: Die Zinsen über 5 % punkte über dem basiszinssatz seit dem 30.8.2005 aus diesen 900 € sowie 7,50 mahngebühren und natürlich die kosten unserer in anspruchnahme in höhe von einer 1,3 Geschäftsgebühr.

Ich soll nun deswegen noch mahnbescheid beantragen. wie mache ich daS?

Sind die Zinsen jetzt hauptforderung?

Was ist mit dewr 1,3 geschäftsgebühr? werden die anteilig angerechnet? aber nur im wert der zinsen oder über 900 €streitwert?

oder kann ich die volle 1,3 geschäftsgeb geltend machen?

trage ich die geschäftsgeb, ob voll oder halb unten als nebenforderung ein?

Bitte um mithilfe. komme hier nicht weiter. bin für jeden tipp dankbar.
liebe grüße
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Vorzimmerkeule
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#2

22.08.2006, 15:08

Zinsen sind meiner Meinung nach eine Hauptforderung, ebenso wie die Anrechnung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400. Habe im Seminar gelernt, daß die Anrechnung nicht als Nebenforderung geltend gemacht werden soll, sondern als Katalog-Nr. 71 = Schadensersatz aufgrund Zahlungsverzug. Genau soll es dort wohl heißen "außergerichtliche Rechtsberatungskosten".
Liebe Grüße, Manu
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#3

22.08.2006, 15:23

Also ich würde die Zinsen als Hauptforderung nehmen und diese bis dahin, als die HF bezahlt wurde und dann unverzinslich. Die Geschäftsgebühr würde ich mit 0,65 zzgl. Telepauschale und Mwst in der Zeile 44 aus 900 € nehmen.
Bärchen

#4

22.08.2006, 15:58

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall. Wir haben den Gegner noch einmal angeschrieben, mitgeteilt, dass jetzt nur noch die Zinsen, Mahnkosten und RA-Kosten fällig sind. Wenn er auf das Schreiben nicht reagiert, dann MB

Zinsen = Hauptforderung (Kat.-Nr. Verzugszinsen)
Mahngebühr
1,3 Gebühr komplett als Verzugsschaden (Kat.-Nr. habe ich leider nicht im Kopf)

Gruß Nina
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#6

22.08.2006, 18:14

moment moment.. hat er denn im Verwendungszweck angegeben, dass er NUR auf die Hauptforderung zahlt? ansonsten wird die Zahlung nach § so und so BGB verrechnet, und zwar erst auf die Kostenzinsen, dann auf Kosten, dann auf HF-Zinsen und dann auf HF... also werden vermutlich nur noch die Hauptforderung offen sein, und die kannste ohne weiteres im MB geltend machen

die Anrechnung erfolgt NUR aus dem Wert, der ins ger. Verfahren übergeht, also den Rest der HF.. achja und nicht vergessen dass die P+T nicht angerechnet werden, also bestehen bleiben

und einige Gerichte lassen den Verzugsschaden nicht als Hauptforderung zu, steht auch auf einigen Internetseiten, dass man die nur ohne eine andere Nr geltend machen kann und man die als Nebenforderung geltend machen soll. Würd ich aber nicht machen, dann kriegst du nämlich keine Zinsen ;-) erstmal versuchen
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#7

22.08.2006, 20:11

Hallo Anton,

ich würde - zugegebenermaßen - erst mal den Gegner anschreiben und sagen. "Danke für die Zahlung i. H. v. 900 Euro, wir haben sie gem. § 367 BGB wie folgt verrechnet, so dass nunmehr noch eine Restforderung i. H. v. xy Euro zzgl. 5 % Zinsen über Basiszinssatz ab ..... (Zahlungseingang) offen steht. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum .....! Sollten wir keinen fristgemäßen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns vor, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten/fortzuführen.

Und dann mal schauen, was passiert (und zügig nach Fristablauf den MB wie im SChreiben angekündigt beantragen) :teufel

Ach ja - und den Hinweis "die dadurch entstehenden Kosten gehen ebenfalls zu Ihren Lasten" nicht vergessen ;-)
Viele Grüße

ich
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#8

22.08.2006, 20:26

jo das is ne gute Idee.. ich hab n Schuldner der hatte ne HF von 19 €, hat die gezahlt.. tja er hat nach MB-Erlassung eV abgegeben..
Anton79
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#9

22.08.2006, 21:36

hallo wifey und alle anderen die mir hier geantwortet haben. erstmal vielen lieben dank. also den gegner hatten wir schon nach der zahlugn der 900 €angeschrieben und nnochmal bitgeteilt ,dass er die hauptforderung begleichen aht, er aber eben noch die Zinsen, die mahnkosten und die anwaltsgebühr 1,3 geschäftsgeb+auslagen zahlen muss.

Zinsen = Hauptforderung (Kat.-Nr. Verzugszinsen) ist mir klar!
Mahngebühr als nebenforderung auch.

aber kann ich wirklich die 1,3 Gebühr komplett als Verzugsschaden geltend machen? wir haben doch die zinsen als hauptforderung. muss ich nicht die hälftige geschäftsgebühr im mahnverfahren anrechnen? wenn ja wie ist das mit dem gegenstandswert? kann mir das jemand vorrechnen? außergerichtlich hatten wir ja streitwert 900 €, aber im mb wegen der hauptforderung zinsen sind es ja nur ca. 100 € ???

bin für jeden tipp dankbar.
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#10

22.08.2006, 22:20

Ist die 1,3 Gebühr denn angefallen??? M. E. nach JA - warum sollte die Gebühr dann nicht geltend gemacht werden?
:bahnhof
Viele Grüße

ich
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