Hallo Ihr alle!
Wie das mit dem Mahnbescheid im Ausland nun funktioniert hab ich, glaub ich, mittlerweile verstanden (Antagsteller in Deutschland/Schuldner im Ausland = AG Berlin-Schönefeld).
Wie finde ich denn aber nun das zuständige Prozeßgericht im Ausland? Unsere Mdtin. ist zwar eine Firma, es liegt aber keine Gerichtsstandsvereinbarung vor und auch keine AGBs also ist doch das zuständige Prozeßgericht das des Schuldners, also im jeweiliegen Ausland.
Ich habe mittlerweile Mahnverfahren in Holland, Schweiz und Österreich zu führen. Kann mir jemand erklären, wie ich die jeweiligen Prozeßgerichte finde?
Zuständiges Prozeßgericht AuslandsMV
Umgekehrt!!!! Wenn Antragssteller aus dem Ausland kommt ist das AG Berlin-Schönefeld zuständig.fenmel hat geschrieben:Wie das mit dem Mahnbescheid im Ausland nun funktioniert hab ich, glaub ich, mittlerweile verstanden (Antagsteller in Deutschland/Schuldner im Ausland = AG Berlin-Schönefeld).
Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO). Auch hierbei ist die Konzentration von Mahnverfahren auf bestimmte Amtsgerichte im Bereich einzelner Bundesländer zu beachten.
Weiter guck mal hier:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... gkeit.html
"Unabhängig von der gerichtlichen Zuständigkeit findet bei erforderlicher Zustellung des Mahnbescheids im Ausland das Mahnverfahren nur statt, wenn der Antragsgegner seinen Sitz/Wohnsitz in den folgenden Ländern hat:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.
Wie finde ich denn aber nun das zuständige Prozeßgericht im Ausland? Unsere Mdtin. ist zwar eine Firma, es liegt aber keine Gerichtsstandsvereinbarung vor und auch keine AGBs also ist doch das zuständige Prozeßgericht das des Schuldners, also im jeweiliegen Ausland."
sorry aber ich versteh das immer noch nicht...
ich hab jetzt nen schuldner in österreich....
wohin schicke ich den mahnbescheid?
was ist das prozessgericht?
kennt sich da irgendwer aus?
weil mich verwirrt hier alles ein bisschen und eine konkrete antwort kriegt man doch nicht.... leider....
ich hab jetzt nen schuldner in österreich....
wohin schicke ich den mahnbescheid?
was ist das prozessgericht?
kennt sich da irgendwer aus?
weil mich verwirrt hier alles ein bisschen und eine konkrete antwort kriegt man doch nicht.... leider....
Ganz ehrlich ... wirklich verstanden habe ich das auch nicht. ... Ich kann doch kein deutsches Mahnbescheidsformular bei einem Prozeßgericht im Ausland einreichen. ... Und wenn doch ... wie kriege ich das richtige Gericht im Ausland raus?
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 26.09.2008, 09:46
- Wohnort: Bielefeld
Gibt es nicht demnächst das europäische Mahnverfahren? Danach ist für die Bearbeitung der Anträge Berlin-Wedding zuständig... Muss mal schauen, ob ich die Entscheidung noch finde
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 26.09.2008, 09:46
- Wohnort: Bielefeld
So hier einmal der Link der BMJ/Pressemitteilung:
http://www.bmj.de/enid/58dfc4ad0830c54f ... en_58.html
Sorry, ist ein bisschen lang
http://www.bmj.de/enid/58dfc4ad0830c54f ... en_58.html
Sorry, ist ein bisschen lang