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PfüB ohne Titel

Verfasst: 21.08.2006, 12:53
von idefix
Hallo,

wir haben von Mdt. einen PfÜB ohne Titel übersandt erhalten. Die Gegenseite hat das Konto dicht gemacht, hat aber mit keinem Wort den Titel im Pfänder erwähnt, aus dem er den Vollstreckungsanspruch herleitet.

Wir haben jetzt Erinnerung dagegen eingelegt. Ist das richtig, dass der Gerichtsvollzieher so was ohne Prüfung zustellt? Kann man dagegen noch mit anderen Sachen als mit der Erinnerung vorgehen? Ich hatte bisher solch einen Fall noch nicht.

Lieben Gruß

Claudia

Verfasst: 21.08.2006, 13:02
von refana87
Hallo,
wurde denn vorher ein vorläufiges Zahlungsverbot zugestellt? Vielleicht war der Titel da dabei.

Verfasst: 21.08.2006, 13:15
von Vorzimmerkeule
@Feuergirl: beim vorl. ZV (zur Vorbereitung des PfÜbs) wird kein Titel mitübersandt. Darin wird nur der Titel erwähnt.

Zumindestens muß doch dem Rechtspfleger bei Erlaß des PfÜbs ein entsprechender Titel vorgelegen haben, ansonsten wird ein PfÜb doch gar nicht erlassen, oder?!

Verfasst: 21.08.2006, 13:19
von Pepsi
jo, das ist so, ohne Titel kein PfÜB

vielleicht stehts nur nicht drin..

Verfasst: 21.08.2006, 13:22
von refana87
@Vorzimmerkeule

Es kann aber sein, dass die das so gemacht haben. Ist doch eine Möglichkeit. Eine Kollegin von mir lässt immer erst das Zahlungsverbot zustellen mit Titel und dann macht sie den Pfüb.

Verfasst: 21.08.2006, 13:30
von Vorzimmerkeule
Sein kann generell alles.

Man kommt aber recht schnell in Streß, wenn das vorl. ZV zugestellt werden muß und die Unterlagen nicht binnen der Monatsfrist wieder da sind, damit der PfÜb hinterher gejagt werden kann. Und man kommt noch viel mehr in Streß, wenn man dem Mdten. erklären muß "Sorry das vorläufige ZV-Verbot hat leider keine Wirkung mehr, die Monatsfrist ist abgelaufen, ich muß Ihnen leider nun die Kosten für den Erlaß des vorl. ZV + Zustellungskosten in Rechnung stellen".

Aus welchem Grund überreicht Deine Kollegin den Titel mit dem vorl. ZV, hast Du mal nachgefragt?

Verfasst: 21.08.2006, 13:51
von refana87
Weiß ich nicht. Ich würde es auch nicht machen. Aber wenn sie meint...

Verfasst: 21.08.2006, 13:55
von Pepsi
wie gesagt muss man ja nicht, außerdem dürften die unterlagen schnell wieder da sein, wird ja nur zugestellt.. ich schicke das sowieso immer zum GVZ meines vertrauens, bei dem geht das innerhalb von 3 Tagen..

aber dann kann man ja immernoch ein zweites VZV machen, dann geht die Frist nicht verloren..

Verfasst: 21.08.2006, 14:00
von idefix
Nein, es liegt kein vorläufiges Zahlungsverbot vor und in der Forderungsaufstellung ist auch kein Titel genannt.

Man kann nur mutmaßen, auf welcher Grundlage vollstreckt werden soll, da auch das gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eigentlich gibt es gar keinen richtigen und auch nicht vorläufigen Titel.

Muss man notarielle Urkunden, wenn man vollstrecken will nicht zustellen lassen? Es könnte nur noch soetwas in Frage kommen. Aber es wurde keine Urkunde zugestellt, weder bei uns noch bei Mdt.

Claudia

Verfasst: 21.08.2006, 15:17
von Pepsi
jo die muss man zustellen lassen.. hm is ja komishc, wenn auch nichts im FoKo steht.. sehr merkwürdig.. wird der jenige denn vertreten? schreib dochmal den RA an..