Gebühr bei Rücknahme des Mahnbescheides

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kleene
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#1

02.07.2008, 17:03

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Da dieser dem Antragsgegner nicht zugestellt werden kann hat sich mein Chef jetzt entschlossen ihn wieder zurück zu nehmen.

Was krigen wir jetzt für Gebühren?
Mops
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#2

02.07.2008, 17:19

Verf. Geb. für MB 3305
joy1980
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#3

02.07.2008, 17:30

:zustimm
Liebe Grüße :pcwink
Kleene
Foren-Azubi(ene)
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#4

03.07.2008, 07:50

Und was ist mit den Gerichtskosten 0,5 Gebühr? Da kriegen wir nichts mehr zurück, oder?
StineP

#5

03.07.2008, 07:56

Nein, die entsteht mit Antrag und vermindert sich m.M. nach nicht nach Antragsrücknahme.
Mops
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#6

03.07.2008, 07:57

Nein. MB wurde beantragt und vom Gericht erlassen. Damit ist die Gebühr auc bei Gericht entstanden.
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