Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kleene
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#1
02.07.2008, 17:03
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Da dieser dem Antragsgegner nicht zugestellt werden kann hat sich mein Chef jetzt entschlossen ihn wieder zurück zu nehmen.
Was krigen wir jetzt für Gebühren?
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Mops
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#2
02.07.2008, 17:19
Verf. Geb. für MB 3305
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Kleene
- Foren-Azubi(ene)
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#4
03.07.2008, 07:50
Und was ist mit den Gerichtskosten 0,5 Gebühr? Da kriegen wir nichts mehr zurück, oder?
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StineP
#5
03.07.2008, 07:56
Nein, die entsteht mit Antrag und vermindert sich m.M. nach nicht nach Antragsrücknahme.
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Mops
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#6
03.07.2008, 07:57
Nein. MB wurde beantragt und vom Gericht erlassen. Damit ist die Gebühr auc bei Gericht entstanden.