Hallo,
da Ihr mir das letzte Mal so gut geholfen habt, diesmal was zur Insolvenz.
Ich mache gerade die 2. Forderungsanmeldung meines Lebens. Ich habe ein Versäumnisurteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Muss ich jetzt bei 1 a (Formular) als Hauptforderung das Versäumnisurteil + Zinsen 1 b, dann Zwangsvollstreckungskosten, Kosten aus Teilzahlungsvereinbarung und Gerichtsvollzieherkosten bei 1c eingeben. Und dann bei 2 a die Kostenfestsetzungsbeschlusskosten + bei 2 b die Zinsen oder wie geht das?
Da steht nämlich was von zusammenziehen bei Einzelforderungen. Ist ein und dieselbse Sache, sind das nun 2 Hauptforderungen oder muss ich das alles zusammenziehen? Danke für Eure Hilfe?
Forderungsanmeldung im Verbraucherinsolvenzverfahren
also wir hatten es damals lieber, wenn wir eine brauchbare forderungsaufstellung von den gläubigern bekommen haben, aus denen klar ersichtlich war, was hauptforderung, festgesetzte kosten und zinsen waren als einen forderungsanmeldungsbogen, wo hinten und vorne nichts gestimmt hat.
füge doch einfach deinem anschreiben an den inso-verwalter die titel und eine forderungsaufstellung bei und fertig.
füge doch einfach deinem anschreiben an den inso-verwalter die titel und eine forderungsaufstellung bei und fertig.
Huhu !
Ich würde die Forderung so anmelden, dass es schön übersichtlich bleibt und Du auch in 3 Jahren noch nachvollziehen kannst, wie sich die gesamte Forderung zusammensetzt.
Wenn das in dem Formular nicht geht, dann würde ich es notfalls auch einfach nur auf'm Briefbogen ausführlich darstellen und anmelden.
Ich würde die Forderung so anmelden, dass es schön übersichtlich bleibt und Du auch in 3 Jahren noch nachvollziehen kannst, wie sich die gesamte Forderung zusammensetzt.
Wenn das in dem Formular nicht geht, dann würde ich es notfalls auch einfach nur auf'm Briefbogen ausführlich darstellen und anmelden.
Viele Grüße
ich
ich
ich stimme wifey zuwifey hat geschrieben:Huhu !
Ich würde die Forderung so anmelden, dass es schön übersichtlich bleibt und Du auch in 3 Jahren noch nachvollziehen kannst, wie sich die gesamte Forderung zusammensetzt.
Wenn das in dem Formular nicht geht, dann würde ich es notfalls auch einfach nur auf'm Briefbogen ausführlich darstellen und anmelden.
Sollte das nicht richtig aufgeschlüsselt sein oder erkennbar sein was nun was sein soll, wird wieder unnötiger Schriftverkehr/Telefonate geführt.
Wenn die Zinsen auch nicht ausgerechnet werden, was ziemlich oft vor kommt, werden die auch nicht mit in die Tabelle aufgenommen, so handhaben wir das jedenfalls.
Ein Forderungskonto reicht auch aus.
:blumen
Wie? Es gibt Gläubiger, die zu faul sind, die Zinsen auszurechnen?
Rechnet Ihr die Zinsen denn nach? Verlangt Ihr auch die Original-Titel (falls vorhanden)? Da tu ich mich immer ein bißchen schwer, die Originale direkt bei der Anmeldung mit rauszuschicken ......
Rechnet Ihr die Zinsen denn nach? Verlangt Ihr auch die Original-Titel (falls vorhanden)? Da tu ich mich immer ein bißchen schwer, die Originale direkt bei der Anmeldung mit rauszuschicken ......
Viele Grüße
ich
ich
oh ja es gibt ne Menge Gläubiger die keine Zinsen ausrechnen
Bsp: Hauptforderung 5.000, bei Zinsen steht dann 5%, Kosten 300
Wir sind nicht verpflichtet Zinsen auszurechnen, also fallen sie weg.
Eine zeitlang haben wir Originaltitel angefordert, nach dem neuen Urteil nicht mehr. Aber ne Kopie ist Pflicht, das versteht sich von selbst.
Originale fordern wir nur an, wenn das Gericht die ausdrücklich verlangt wegen Anbringung des Feststellungsvermerkes.
Und wenn wir jetzt noch O-Titel aus älteren Verfahren haben, die der Gl zurückhaben möchte, muss er anwaltlich versichern, nicht mehr daraus gegen den Sch zu vollstrecken, dann wird er ausgehändigt.
Also wifey, Kopie reicht aus
Bsp: Hauptforderung 5.000, bei Zinsen steht dann 5%, Kosten 300
Wir sind nicht verpflichtet Zinsen auszurechnen, also fallen sie weg.
Eine zeitlang haben wir Originaltitel angefordert, nach dem neuen Urteil nicht mehr. Aber ne Kopie ist Pflicht, das versteht sich von selbst.
Originale fordern wir nur an, wenn das Gericht die ausdrücklich verlangt wegen Anbringung des Feststellungsvermerkes.
Und wenn wir jetzt noch O-Titel aus älteren Verfahren haben, die der Gl zurückhaben möchte, muss er anwaltlich versichern, nicht mehr daraus gegen den Sch zu vollstrecken, dann wird er ausgehändigt.
Also wifey, Kopie reicht aus
:blumen
Na, was glaubst Du, was ich immer versuche ...
Na ja, und da ich weder Zeit noch Lust dazu habe mich mit dem IV zu streiten , schicke ich in Gottes Namen das Original hinterher (aber nur mit EB - und wenn das nicht nach 1 Woche zurück ist, und frage nach, wo es bleibt)
Na ja, und da ich weder Zeit noch Lust dazu habe mich mit dem IV zu streiten , schicke ich in Gottes Namen das Original hinterher (aber nur mit EB - und wenn das nicht nach 1 Woche zurück ist, und frage nach, wo es bleibt)
Viele Grüße
ich
ich