Abrechnung bei Kostendeckungsschutz von RS

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handygirly
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#1

27.06.2008, 16:02

Hilffeee!!

Ich habe hier folgenden Fall: Ich wollte auf Anweisung meines Chefs soeben aufgrund bestehender Kostendeckungszusage von RS die weiter anfallenen Zwangsvollstreckungskosten (einen Teil haben wir bereits unter Berücksichtigung von Selbstbeteiligung abgerechnet) der RS berechnen. Nun kommt mein Chef zurück und meint, dass pro RS-Fall nur 3 Vollstreckungsversuche abgerechnet werden dürften und dass ich das hier prüfen soll?

Stimmt das? Aus der Deckungszusage geht hier nix hervor.. *hmmm.. Und das Freitag um 16.00 Uhr lol..

Vielen Dank für Eure Antworten..

Handygirly
Sassi
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#2

27.06.2008, 16:04

Das stimmt. Die RSV geben hauptsächlich nur Deckungsschutz für 3 Vollstreckungsversuche.
Ich würde aber Deine RSV einfach mal anrufen und nachfragen.

Schönes Wochenende.
Liebe Grüße aus München
handygirly
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#3

27.06.2008, 16:06

hm.. da das ein Mandant ist, für den wir regelmäßig ZV haben, denk ich dann mal, dass das schon seine Richtigkeit hat. Ich bin zwar scho etwas länger ausglernt, aber das hab ich ja noch nie gehört.. gg

Vielen Dank an dich und schönes WE :)
*Refa*
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#4

27.06.2008, 16:51

ich kenne bislang keine RSV die mehr zahlt. Bislang haben alle nur 3 ZV-Maßnahmen gezahlt zzgl. den zu der jeweiligen Maßnahme angefallenen Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten.

....was ich allerdings sehr "unfair" fand war eine RSV die in einer Räumungssache allein schon den Räumungsauftrag gegen 2 (Gesamt-)schuldner als jeweils eine eigene Vollstreckungsmaßnahme sah und daher quasi 2 schon "aufgebraucht" waren und für die weitere Vollstreckung wegen der offenen Beträge war noch 1 Zwangsvollstreckungsauftrag gegen 1 Schuldner über die RSV abzurechnen. Der Rest (Offenbarungseid und Vollstreckung gegen den 2. Schuldner) musste Mandant selbst zahlen....hat lang gedauert bis der es verstanden hat.... :-(
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katuscha
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#5

27.06.2008, 17:05

Ich kenne es auch so, dass die RSV nur drei ZV-Maßnahmen bezahlt. Bei den meisten RSV steht es aber in der Kostendeckung mit drin, ansonsten würde ich bei der RSV mal nachfragen.
jenniver
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#6

27.06.2008, 20:12

musste Mandant selbst zahlen....hat lang gedauert bis der es verstanden hat....
musste Mandant selbst zahlen....hat lang gedauert bis der es verstanden hat....
In solchen Fällen sagen wir den Mdt. das er erst mal selbst zahlen soll und sich dann selber an seine RSV wenden muss. In einigen Fällen haben dann die Mdt. ihr Geld von der RSV zurück bekommen.
Wir hatten aber auch schon RSV die nach der 3. ZV-Maßnahme die Titel haben wollten und selbst versuchen wollten zu vollstrecken.
secret72

#7

27.06.2008, 20:19

Hallo Handygirl,

schau doch mal hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18323&highlight= rein, da wurde das letztens erst diskutiert. :)
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