Pfändungsschutzantrag gem. § 850 k ZPO

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Gast

#1

16.08.2006, 14:13

Hallo Ihr Lieben,

wir haben mal wieder ein ZV-Problem. Das Geschäftskonto unseres Mandnaten, der selbständiger Arzt ist, wurde gepfändet. Ab Zustellung des Pfänders gibt es doch bei der Bank die zweiwöchige Schutzfrist, innerhalb derer die Bank kein Guthaben auszahlen darf.

Wir wollen nun innerhalb dieser Frist einen Schutzantrag nach § 850 k ZPO stellen, weil unser Mandant keinerlei Zahlungen, die seine Praxis betreffen, mehr leisten kann.

Weiß jemand, wie dieser Antrag zu stellen ist? Muss etwas besonderes beachtet werden? Welche Beträge unterfallen dem Pfändungsschutz eines Selbständigen?

Vielen Dank

Melka
Gast

#2

16.08.2006, 14:27

Hallo,
bräuchte hierzu noch Informationen.
Ich meine bei Ärzten und auch bei juristischen Personen gibt es Unterschiede bei der Kontopfändung. Ist das gepfändete Konto sein Privat- oder Geschäftskonto?
Gast

#3

16.08.2006, 14:35

Es handelt sich um das Geschäftskonto, von dem alle die Praxis betreffenden Zahlungen, also auch Gehälter, abgehen.
Gast

#4

16.08.2006, 14:37

Ich les mal nach! Kann aber dauern! Vielleicht kann Dir jemand schon früher helfen.
Herzchen
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#5

16.08.2006, 14:44

Ich schick die Leute immer direkt zum Amtsgericht, dass sie das dort selber machen.
Ruf doch einfach mal dort an. Der zuständige Rechtspfleger wird dir das genau sagen können, wie das bei Ärzten ist. :wink:

Herzliche Grüße
Gast

#6

16.08.2006, 15:56

Also ich hab jetzt nur ein Pfüb-Antrag gefunden. Da ist halt was zu beachten. Versuche es doch einfach mit dem normalen Antrag. Aber denk dran zu beantragen, die ZV einstweilen einzustellen, bis über den Antrag entschieden wurde.
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