MB wg. Schadenersatz / Kosten Kopien

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Trümmerlotte
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#1

24.06.2008, 12:25

Hallo Foris,

bin neu hier. Vorstellung folgt heute abend noch, außerhalb der Bürozeiten :wink:

Ich komm bei einem Mahnbescheid nicht weiter.

Es geht um eine Forderung aus Schadensersatz (Schuldner hat ne Scheibe beim Gläubiger eingeschlagen) Nun meine Frage:

1. wie bezeichne ich die Forderung richtig (Katalog Nr. 29??)

2. wurde die Sache auch strafrechtlich verfolgt. Wir haben Akteneinsicht genommen, sprich auch 12,00 € AE angefallen. Wo trage ich die ein?

3. Die Kopierkosten (35 Kopien) sprich 17,50 € wohin???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und danke schonmal im voraus.

LG Nine
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PeeDee
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#2

24.06.2008, 13:02

Na dann erstmal :welcome

1. Nr. 29 ist richtig

2. bei den anderen Kosten des Amtragstellers. Füllst Du den Vordruck aus oder machst Du das unter ohnline-mahnantrag.de ? Da gibts nämlich entsprechende Felder dafür.
Auch für die Kopierkosten.
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Trümmerlotte
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#3

24.06.2008, 13:22

Hi PeeDee,

erstmal danke für den Willkommensgruß :o)

Ich mach den MB übers RA-Programm (RA-Micro) also standardmäßigen MB-Antrag für automatisiertes Mahnverfahren.
Trümmerlotte
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#4

24.06.2008, 14:52

Sonst keiner eine Idee??? :heul
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PeeDee
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#5

24.06.2008, 14:55

Bei RA-Micro hab ich leider keinen Schimmer :schieb
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secret72

#6

24.06.2008, 14:57

Und wenn Du sie als "sonstige Nebenforderung" geltend machst?
Lady in red

#7

24.06.2008, 15:03

:zustimm @secret72

Würde auch das Feld "Sonstige Nebenforderung" nehmen; die anderen passen alle net.
Trümmerlotte
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#8

24.06.2008, 15:27

Problem bei dem Feld "sonstige Forderung" ist, daß ich da schon den Minderungsbetrag gem. 3305 RVG drin stehen hab *ratlosbin*

Dankööö aber für Eure Gedanken :wink:

Vllt. hat ja doch noch jemand ne Idee??

LG Nine
secret72

#9

24.06.2008, 15:36

Der Minderungsbetrag dürfte da aber eigentlich nicht mehr drinstehen, denke ich. Hast Du die neueste Version der MB-Anträge (01.05.07)? Da gibt es nämlich ein Extra-Feld für.
Lady in red

#10

24.06.2008, 15:43

Doch ist schon richtig, daß der Minderungsbetrag da steht. Des ist ja der Betrag, der von der MB-Gebühr abgezogen wird. Links davon ist das Feld für die vorgerichtl. RA-Vergütung.

Würde dann an Deiner Stelle die 2 Posten zusammenzählen und unter Inkassokosten eintragen. Wenn die nachfragen sollten, kannste ja immer noch erklären, um welche Posten es sich handelt.
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