Hallo Foris,
bin neu hier. Vorstellung folgt heute abend noch, außerhalb der Bürozeiten
Ich komm bei einem Mahnbescheid nicht weiter.
Es geht um eine Forderung aus Schadensersatz (Schuldner hat ne Scheibe beim Gläubiger eingeschlagen) Nun meine Frage:
1. wie bezeichne ich die Forderung richtig (Katalog Nr. 29??)
2. wurde die Sache auch strafrechtlich verfolgt. Wir haben Akteneinsicht genommen, sprich auch 12,00 € AE angefallen. Wo trage ich die ein?
3. Die Kopierkosten (35 Kopien) sprich 17,50 € wohin???
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und danke schonmal im voraus.
LG Nine
MB wg. Schadenersatz / Kosten Kopien
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Na dann erstmal
1. Nr. 29 ist richtig
2. bei den anderen Kosten des Amtragstellers. Füllst Du den Vordruck aus oder machst Du das unter ohnline-mahnantrag.de ? Da gibts nämlich entsprechende Felder dafür.
Auch für die Kopierkosten.
1. Nr. 29 ist richtig
2. bei den anderen Kosten des Amtragstellers. Füllst Du den Vordruck aus oder machst Du das unter ohnline-mahnantrag.de ? Da gibts nämlich entsprechende Felder dafür.
Auch für die Kopierkosten.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Hi PeeDee,
erstmal danke für den Willkommensgruß )
Ich mach den MB übers RA-Programm (RA-Micro) also standardmäßigen MB-Antrag für automatisiertes Mahnverfahren.
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Ich mach den MB übers RA-Programm (RA-Micro) also standardmäßigen MB-Antrag für automatisiertes Mahnverfahren.
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Sonst keiner eine Idee???
@secret72
Würde auch das Feld "Sonstige Nebenforderung" nehmen; die anderen passen alle net.
Würde auch das Feld "Sonstige Nebenforderung" nehmen; die anderen passen alle net.
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Problem bei dem Feld "sonstige Forderung" ist, daß ich da schon den Minderungsbetrag gem. 3305 RVG drin stehen hab *ratlosbin*
Dankööö aber für Eure Gedanken
Vllt. hat ja doch noch jemand ne Idee??
LG Nine
Dankööö aber für Eure Gedanken
Vllt. hat ja doch noch jemand ne Idee??
LG Nine
Der Minderungsbetrag dürfte da aber eigentlich nicht mehr drinstehen, denke ich. Hast Du die neueste Version der MB-Anträge (01.05.07)? Da gibt es nämlich ein Extra-Feld für.
Doch ist schon richtig, daß der Minderungsbetrag da steht. Des ist ja der Betrag, der von der MB-Gebühr abgezogen wird. Links davon ist das Feld für die vorgerichtl. RA-Vergütung.
Würde dann an Deiner Stelle die 2 Posten zusammenzählen und unter Inkassokosten eintragen. Wenn die nachfragen sollten, kannste ja immer noch erklären, um welche Posten es sich handelt.
Würde dann an Deiner Stelle die 2 Posten zusammenzählen und unter Inkassokosten eintragen. Wenn die nachfragen sollten, kannste ja immer noch erklären, um welche Posten es sich handelt.