Pfändung

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mollie

#1

15.08.2006, 14:13

wir haben einen schuldner, der die ev abgegeben hat. aus dem vermögensverzeichnis ist nun zu ersehen, dass der s 3 kinder hat, 250 euro haben auf seinem konto, rentenanwartschaften (bfa) und selbstständig ist (allerdings nicht rentabel, da hohe außenstände vorliegen und er zur zeit keine aufträge hat). nun meine frage: ist es hier sinnvoll irgendetwas zu pfänden?
Gast

#2

15.08.2006, 14:27

Hi, ich würde mir die Rentenanwartschaften vornehmen, zumindest kann mich sich da ja schon mal "einen Platz sichern". Auf seine Einnahmen aus Selbständigkeit würde ich aber auch ein Auge haben, da können auch bessere Zeiten kommen.

Gruß
Xandra
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#3

15.08.2006, 14:28

Hat der Schulder angegeben, von welchem Auftraggebern er noch Geld zu erwarten hat? Eventuell könnte man dies bei den Drittschuldner pfänden. Wie siehts mit Firmenwagen aus, steht dieser in seinem Eigentum-vielleicht Möglichkeit der Austauschpfändung?

Sonst würde mir jetzt spontan nicht viel einfallen..
Andreas

#4

15.08.2006, 15:12

Wenn er ein Konto hat (noch dazu mit Guthaben), ist es in jedem Fall sinnvoll, das sofort mal zu pfänden - ohne jetzt die weiteren in deinem Beitrag stehenden Angaben geprüft zu haben (stehe grad unter Zeitdruck).
Anja66
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#5

15.08.2006, 15:43

Kontopfändung ist eigentlich immer gut. Selbst wenn aus der Pfändung nichts rum kommt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Großteil der Schuldner sofort Ratenzahlungen anbietet und auch leistet, sobald das Konto zu ist.
Die wenigsten wissen Bescheid, dass sie gegen die Pfändung etwas unternehmen können, weil z.B. nur unpfändbare Leistungen dort eingehen.

LG
Anja
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infinity
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#6

15.08.2006, 21:24

Also Pfändung Rentenanwartschaften machen wir eigentlich seit vielen Jahren nicht mehr. Kommt halt drauf an, wie die Rentenausschüttungen dann sind, wenn die Schuldner ihr gesetzliches Rentenalter erreichen (je jünger die sind, desto zweckloser) und zum anderen wieviel sie eingezahlt haben. Kann man sich meiner Meinung nach schenken in der heutigen Zeit.

Im vorliegenden Fall würde ich dir die Kontopfändung empfehlen. Da er selbstständig ist, ist davon auszugehen, dass er auf sein Konto angewiesen ist. Ansonsten mach ich es immer so, dass ich, sobald ich die Drittschuldnererklärung habe, den Schuldner anschreibe und ihn darauf aufmerksam mache, dass ihm ja sicher schon aufgefallen ist, dass er nur noch sehr eingeschränkt über sein Konto verfügen kann. Eine Freigabe des Kontos könnte erfolgen, wenn hier eine entsprechende Ratenzahlungsvereinbarung zustande kommt. In der Mehrzahl der Fälle trägt das Früchte und sogar Schuldner, bei denen eigentlich nix pfändbar ist, bieten Raten an. :teufel
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#7

15.08.2006, 21:36

Mir fiel gerade noch etwas anderes ein: Wie wäre es, dem Schuldner außerdem noch zu schreiben, dass du ansonsten davon ausgehst, dass er zahlungsunfähig ist und Insolvenzantrag stellen wirst? Das könnte ihm doch ggf. weh tun, oder? ;-)
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Gast

#8

15.08.2006, 21:45

Ich weiß zwar nicht, welcher Hintergrund bei dir besteht.. aber eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht.. bei Warenlieferung/Rechnung deren Bestellung nach Abgabe der eV erfolgte.. schreib ihn an und droh mit Eingehungsbetrug.. manchmal wirkt es
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wifey
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#9

15.08.2006, 21:46

Sollte es tatsächlich noch Schuldner geben, die vor nem Insolvenzverfahren Angst haben? :angst

Ich kenne leider nur die Schuldner, die sich freuen, nem Gläubiger mal wieder nix zahlen zu müssen!
Viele Grüße

ich
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infinity
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#10

15.08.2006, 21:51

Kleine Anmerkung: Mit Betrug zu drohen, da wär ich sehr sehr vorsichtig. Käme auch nur dann in Betracht, wenn er praktisch die Leistung der Mandantschaft in Auftrag gegeben hat in dem Wissen, nicht zahlen zu können, weil er da bereits die eV abgegeben hat bzw. sehr kurz davor stand.

@wifey
Du hast Recht, die Welt ist schlecht und Schuldner sowieso, aber eins hab ich in vielen Jahren gelernt: Man kann die Menschen nicht über einen Kamm scheren und manche hängen an ihrer kleinen Existenz... Du steckst nicht in den Menschen drin und versuchen kostet nix, bis auf eine Briefmarke und ein Blatt Papier.
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