Vermögensverzeichnis ohne Titel?

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Sheridane
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#1

10.08.2006, 14:14

Hallo zusammen!

Ein Schuldner von mir hat mir auf mein Mahnschreiben hin mitgeteilt, dass er vor kurzem die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. Nun habe ich aber leider keinen Titel, da er damals gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat und dann kurzzeitig "verschwunden" ist.

Habe ich irgendeine Chance, das Vermögensverzeichnis trotzdem zu bekommen? Zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müsste ich dann eh nen neuen Mahnbescheid machen, da die ja nach sechs Monaten verfallen, wenn in dieser Zeit kein VB beantragt wurde, bin ich da richtig?

Viele Grüße
Manuela
Ahurani

#2

10.08.2006, 14:28

Öhm? Ich schreibe manchmal ganz ohne Titel und schreibe dann drunter, dass wir den Titel in Händen halten. Klappt bei den meisten Gerichten sehr gut. Versuche es doch einfach mal. ;) PS: Wir hatten natürlich nen Titel vorliegen gehabt, aber das Kopieren hat man sich dann gespart! ;)
Wenn sie aber nen Titel haben wollen, dann würde ich den Anspruch ganz genau darlegen, den Euer Mandant dem Schuldner gegenüber hat und dann müsste man meines Erachtens auch an das VV kommen.

Ja, das mit dem VB stimmt. Steht glaube ich auch auf der Verfügung vom Gericht oder? Naja, da er Widerspruch eingelegt hat, müsste nun ja eine Anspruchsbegründung gefertigt werden, die kann im Zweifel auch öffentlich zugestellt werden, falls er wirklich untergetaucht ist.
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dundine
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#3

10.08.2006, 14:44

also beim hiesigen AG hab ich schon erlebt, dass ich kein VV bekommen habe, weil der Titel nicht im Original vorlag... Der musste dann leider nachgereicht werden. hab aber heute auch ein schreiben an das ag gemacht, wo ich VV anfordere. der titel liegt aber noch beim GV... hab einfach kopie begefügt und gebeten, dass trotzdem zu bearbeiten... mehr als nein sagen können sie nicht...
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Pepsi
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#4

10.08.2006, 14:53

der MB verfällt, ich würde es aber trotzdem versuchen, wenn die die akte noch nicht weggeschmissen haben, machen sies evtl. trotzdem, hab schonmal nach 1 Jahr Antrag auf VB gestellt und hat geklappt..

und ja für das Vermögensverzeichnis brauchst du n Titel

achja, du sagtest er hat Widerspruch eingelegt.. hast du jetzt die Adresse? dann kannste doch jetzt das streitige Verfahren beantragen oder wurde damals "die Klage zurückgenommen"?
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#5

10.08.2006, 15:04

der mb "verfällt" in dem fall nicht. zu beachten ist allerdings die verjährung, denn die läuft weiter.

wenn du keine begründung schreiben willst, sondern ein neues mahnverfahren betreibst: die kosten des ersten verfahrens sind dann wohl nicht dem schuldner aufzuerlegen...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Ahurani

#6

10.08.2006, 15:21

In Lübeck und HH bekommt man auch VV ohne Titel bzw. reicht eine Kopie vollkommen aus. Originale müssen schon lange nicht mehr verschickt werden. Ist aber wohl von Gericht zu Gericht anders. :roll:

Also ich würde es im Zweifel mit einer guten Begründung des Anspruches versuchen, warum sollte man dann keinen Anspruch auf das VV haben? Reicht es nicht, wenn man auch hier das rechtliche Interesse nachweisen kann? Ok, vollstrecken kann sie im Zweifel nicht, da kein Titel vorhanden ist, aber dann weiß sie ggf. ob es sich lohnt weiterzumachen. Hmmmm.

Also der MB ist wie gesagt nicht verloren, denn es wurde Widerspruch eingereicht und wenn jetzt die GK eingezahlt werden bzw. der Anspruch begründet wird, gehts weiter. Ob nun mit oder ohne aktuelle Anschrift, das ist ja vollkommen egal. Wenn der Anspruch tituliert werden soll, EMA einholen ggf. nachweisen, dass Schuldner dort nicht mehr wohnhaft ist, dann wird er abgemeldet und dann bekommt Ihr auch eine Unauffindbarkeitsbescheinigung (es sei denn er meldet sich nach Frankreich ab. LOL) :roll:
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#7

10.08.2006, 20:08

ja aber ohne VB auch keine Kopie ;-)
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Melanie
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#8

10.08.2006, 20:49

Bis wann kann man denn den Anspruch begründen? Für den VB hat man ja 6 Monate, wie oben geschrieben, aber was ist dann mit der Anspruchsbegründung?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Sheridane
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#9

10.08.2006, 21:43

Hallo zusammen!

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Bin erfreut, wie schnell das hier geht! :shock:

Ich hab' mich dann mal mit meinem Kollegen zusammen gesetzt und wir haben beschlossen, den Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreiben zu lassen. Sollte er dies nicht tun, werden wir einen neuen Mahnbescheid beantragen.

Viele Grüße
Manuela
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Annile
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#10

11.08.2006, 07:02

Das hatte ich auch vor kurzem. Ich wusste, dass der Schuldner die VV abgegeben hatte, die Mandantin wollte aber partout, dass wir vorerst pfüben. Nun war mein Titel beim Pfüb und das Gericht bemängelte, dass wir nicht vorerst vollstreckten, da wir bei der Ehefrau versuchten zu pfüben und in hiesigem Falle muss wohl erst die Vollstreckung durch geführt werden.

Gesagt getan schrieb ich an das Gericht, welches das VV hatte und bekam es nicht... Nun hatte ich den Salat..

Das Amtsgericht Frankfurt war dann so nett und hat mir den Pfüb doch erlassen, nachdem ich den Sachverhalt schilderte =)
Es Annile :hurra
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