MV: Gebühren trotz Abschreibung der HF einfordern?

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Pepsi
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#1

07.08.2006, 20:53

Hallo,

habe Vollstreckungsbescheid (mit Verzugsschaden). Mdt sagt nun plötzlich er will die Forderung abschreiben.. da wir mit ihm ne besondere Vereinbarung haben, das wir nur 10 € für außerger. Aufforderungssschreiben nehmen und fürs Mahnverf. nur die Auslagen, will und kann ich ihm jetzt nicht die Geschäftsgebühr und die Mahnverf.geb. usw in Rechnung stellen.. kann ich jetzt trotzdem die Gebühren vom Gegner kriegen?

Danke
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wifey
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#2

07.08.2006, 22:00

Hast Du denn überhaupt ne Chance, dass der Gegner auch nur 1 Cent zahlen kann?

Wenn Euer Mdt. die Forderung abschreibt, kann er sie ja an Euch abtreten - den Titel für die nächsten Jahre hast Du ja schon ;-)
Und dann würde ich sagen: kein Problem
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#3

08.08.2006, 07:33

muss ich mal gucken, habe da mehrere Fälle..

kann ich das privatschriftlich machen?

wenn die nicht abgetreten werden, gehts trotzdem?
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