Herrje, ich und Arbeitsgericht-MB´s. Vielleicht eine blöde Frage: Kann ich im ArbG-MB die Geschäftsgebühr für´s vorgerichtl. Tätigwerden neben der HF mitansetzen? Oder spricht da § 12 a ArbGG dagegen? Steh auf´m Schlauch....
Danke, danke, danke.
GG im arbeitsgerichtl. MB?
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"...es kann ja nicht immer regnen..."
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, auch die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Danke.
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