Muster Zwangsabmeldung

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Mausebaer.20
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#1

16.05.2008, 17:01

Habe einen Schuldner, der mal wieder unbekannt verzogen ist. Die GVZin teilte mir mit, dass "eine Ummeldung allerdings noch nicht erfolgt ist, da der Schuldner seinen Aufenthaltsort nicht bekannt geben will."

Muss ich hier jetzt zuerst wieder eine EMA machen? Oder kann ich gleich eine Zwangsabmeldung einleiten? Und wenn ja, weiß jemand, wie dies genau zu erfolgen hat? Hat jemand vielleicht ein Muster?

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus
LG aus Berlin
Mausebaer
StineP

#2

16.05.2008, 17:35

Was würde dir die Zwangsabmeldung bringen? .. genau.. eigentlich nichts.

Ich würde mal ne Detektei beauftragen (aber erst mal die Forderung prüfen). Wir haben für solche Fälle immer Infodatex genutzt. Die haben dann vor Ort Recherchen durchgeführt, Nachbarn befragt etc.
HIMI
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#3

16.05.2008, 18:14

... woher weiß die GVIn das? war sie mit ihm Kaffeetrinken? Kleiner Smalltalk aus alter Bekanntschaft? Kristallkugel?

"Zwangsabmeldung" geht von ganz alleine, wenn man das EMA darauf aufmerksam macht, daß jemand unter seinen Meldeadresse offenbar nicht mehr wohnhaft ist. Das wird dann von Amts wegen geprüft, und wenn sich dann keine neue Adresse herausfinden läßt, wird jemand von Amts wegen abgemeldet.

Der unmittelbare Nutzen für den Gläubiger erschließt sich mir nicht, denn wenn Schuldner "verschwinden", hat das im allgemeinen seine Gründe und so jemand hat allgemein andere Sorgen als die um Lohnsteuerkarte und Arbeitslosengeld.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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