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e.V. und dann?

Verfasst: 15.05.2008, 12:51
von Kathrin
Hi,

ich wollt ma Fragen, ob ihr Schuldner, die die eV abgegeben haben irgendwie trotzdem "motiviert", die Forderung wenigstens Ratenweise zu zahlen.

Wir haben viel Inkasso-Sachen, also ist es mein Gehalt, was ich damit verdienen könnte.

Die Meisten zahlen bei uns, aber manche sind halt resistent und haben die EV schon abgegeben. Hakt ihr da nochmal nach, oder haut ihr ne 3-Jahres-WV rein für den nächsten ZV-Auftrag mit Abgabe der EV?

Verfasst: 15.05.2008, 12:53
von StineP
Du musst mal prüfen, ob die ggf. Betrugstatbestände erfüllen.

Ein dezenter Hinweis darauf hat es bei uns schon manchmal gebracht.

Ich würde natürlich das VV ganz genau prüfen. Manchmal wollen die schuldner auch nicht, dass man Ihnen die Rente pfändet.

Verfasst: 15.05.2008, 13:04
von tobik9
Hey,

ich empfehle immer die Kontopfändung. Die Schuldner melden sich dann und bieten meist Raten an.

Bei uns hat das bis jetzt immer geklappt.

Liebe Grüße

Verfasst: 15.05.2008, 13:06
von Ciara
Ich glaube es kommt auf die Masse an. Was heißt denn "viel Inkasso"?

Wir haben momentan über 5000 Akten. Da haben natürlich einige die e.V. abgegeben. Da lohnt es sich nicht hinter jeder hinterher zu rennen. Wir machen aber auch Strafanzeigen (bzw. unsere Mandantin).

Verfasst: 15.05.2008, 13:15
von HIMI
genau: Du mußt dich mit den Vermögensverzeichnissen auseinandersetzen.

Übrigens heißt das Teil "Vermögensverzeichnis" und nicht "Vermögenslosigkeitsbescheinigung", auch wenn gewisse Schuldner das gerne so hätten.
Konto, Gehalt etc. kann man pfänden, die Info zB darüber ist Sinn und Zweck des Vermögensverzeichnisses. Banal, wird aber gerne vergessen.

Es gilt diejenigen, die echt "platt" sind von denen zu unterscheiden, die nur so tun, als ob sie nichts hätten. Bei ersteren schaut man nach Alter, Beruf etc. um abzuschätzen, ob der Schuldner Aussichten auf wirtschaftliche Erholung hat oder nicht. Davon hängt ab, ob man sich den Burschen auf Frist legt oder der Mandantschaft den Abschluß wg. Sinnlosigkeit vorschlägt.

Bei den anderen schaut man auf fehlende, unvollständige oder widersprüchliche Angaben und geht denen nach, etwa im Wege der Nachbesserung. Gibt doch etliche, die dann zahlen, weil sie als Profischuldner die EV als "Abschreckungsmittel" gegen die Masse der Gläubiger brauchen und ein vollständiges Vermögensverzeichnis außerordentlich unerwünscht ist.

Strafanträge bringen im allgemeinen wenig, weil die Staatsanwälte keine Lust zu solchen Verfahren haben und sie aus fadenscheinigen Gründen einstellen.

Verfasst: 15.05.2008, 13:34
von heicla
:zustimm

Verfasst: 15.05.2008, 19:10
von Anke73
Also ich würde auch auf jeden Fall ne Kontenpfändung versuchen. Meist reagieren die Schuldner auf Mahnschreiben etc. nicht, aber wenn das Konto zu ist, dann rufen viele Schuldner bei uns an und teilen mit, dass sie wenigstens Raten zahlen wollen und wenn es nur 30 - 50 € sind. Versuchs doch einfach mal.

Verfasst: 15.05.2008, 19:22
von charly03
Meist kommt es bei uns auf den Mandanten an, ob wir nach Abgabe der eV die Sache weiter verfolgen. Bei einem Mandanten wird grundsätzlich die 3-Jahres-Frist abgewartet, um dann erneut zu überprüfen, ob was zu holen ist.

Außerdem haben wir letzte Woche auch ein paar Strafanzeigen rausgeschickt, da eV abgegeben worden ist, bevor Leistung entstanden ist.

Ansonsten ist natürlich das Vermögensverzeichnis genau zu prüfen, ob evtl. Kontopfändung oder Gehaltspfändung durchgeführt werden kann. Wie hier schon einige schreiben, führt das ja oft schon dazu, dass der jeweiligen Schuldner ne Ratenzahlung anbietet, damit sein Konto wieder freigegeben wird.

Verfasst: 15.05.2008, 23:02
von stein
Konto pfänden trotz Abgabe der e.V. ?
Im Vermögensverz. steht doch häufig 5,00 € auf dem Giro oder so ähnlich. Verursacht das nicht nur Kosten für GV und GK ?
Häufig sind die Schuldner arbeitslos und erhalten nur HARZ oder wenn sie älter sind nur eine Mini-Rente.

Verfasst: 15.05.2008, 23:51
von GV Alt
stein hat geschrieben:Konto pfänden trotz Abgabe der e.V. ?
Das macht dem Anschein nach keinen Sinn, wenn der Schuldner Sozialleistungen irgendwelcher Art bezieht; diese sind von einer Kontenpfändung nicht betroffen.

Viele solcher Schuldner wundern sich aber, wenn Monate später "Extrageld" auf dem Konto eingeht (z.B. Erstattung von Miet-Nebenkosten, Rückzahlg. von Vers.-Beiträgen usw.) und dieses Geld wg. der Kto.-Pfändung nicht dem Schu., sondern dem Pfdg.-Gläubiger ausgezahlt wird.