habs grad selbst gefunden in einer anderen Sache, wo nen PfÜB läuft:
15,00 € Gerichtskosten
GV-Kosten:
7,50 € persönliche Zustellung KV100
2,50 € sonstige Zustellung KV 101
10,00 € max (min. 2,50 €) Wegegeld KV 711
10,00 € max (min. 3,00 €) Pauschale KV 713
45,00 € max (30,50 € min)
zuzüglich Auslagen gem. KV 701-710 die in voller Höhe zu zahlen sind.
e.V. und dann?
- booo
- ...wartet aufs Bergfest
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1968
- Registriert: 07.01.2008, 15:05
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Allgäu
gerade deshalb beantragt man ja i.d.r. eine abschrift des vermögensverzeichnisses, um zu überprüfen, was man pfänden kann... *schlau daher red*Maximum hat geschrieben:Ah d.h. wenn jemand die e.V. abgegeben hat kann ich trotzdem noch das Konto "dichtmachen".. ich dachte immer danach kann ich nicht mehr vollstrecken.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
was ist denn jetz aber, wenn er angibt: kontoguthaben 30,00 € (ist schon viel bei den meisten... leider)...
kann man dann auch pfänden in der hoffnung, da kommt nochwas drauf im laufe des monats oder geht das dann nicht? muss ein bestimmter betrag drauf sein um pfänden zu können...
die pfändung selbst habe ich schon oft genug durchgeführt aber da war auch guthaben vorhanden... geht das auch bei solchen angaben?
ich bin übrigens eine von denen, die bei "nix näheres angebender" ev ne längere wv einträgt und es später neu versucht....
macht es denn wirklich sinn alles auf den kopf zu stellen? ich meine, was ich da lese kann ich doch nicht in frage stellen oder? und ne detektei kostet ja auch einiges...
wie macht ihr das?
kann man dann auch pfänden in der hoffnung, da kommt nochwas drauf im laufe des monats oder geht das dann nicht? muss ein bestimmter betrag drauf sein um pfänden zu können...
die pfändung selbst habe ich schon oft genug durchgeführt aber da war auch guthaben vorhanden... geht das auch bei solchen angaben?
ich bin übrigens eine von denen, die bei "nix näheres angebender" ev ne längere wv einträgt und es später neu versucht....
macht es denn wirklich sinn alles auf den kopf zu stellen? ich meine, was ich da lese kann ich doch nicht in frage stellen oder? und ne detektei kostet ja auch einiges...
wie macht ihr das?
:engel2
Sicher kannst Du das Konto mit den Angaben pfänden. Wie Du schon sagst: Kann ja sein, daß was drauf kommt (die Hoffnung stirbt zuletzt).
Hab auch schon Kontopfändungen ausgebracht, wenn gar kein Guthaben angegeben war. Manche Schuldner werden auch rührig und wollen plötzlich Raten zahlen, damit das Konto wieder freigegeben wird.
Ob es Sinn macht, "alles auf den Kopf zu stellen", sollte man vielleicht von Fall zu Fall entscheiden, damit es am Ende nicht heißt: Ohne Spesen nichts gewesen".
Arbeitet der Schuldner denn? Wenn er lediglich Hartz IV oder so bezieht, kann es natürlich auch sein, daß er bei ner Kontopfändung gleich zum Gericht läuft und sich nen entsprechenden Beschluß besorgt, daß diese "Einkünfte" nicht gepfändet werden dürfen. Dann hat man leider mit Zitronen gehandelt.
Hab auch schon Kontopfändungen ausgebracht, wenn gar kein Guthaben angegeben war. Manche Schuldner werden auch rührig und wollen plötzlich Raten zahlen, damit das Konto wieder freigegeben wird.
Ob es Sinn macht, "alles auf den Kopf zu stellen", sollte man vielleicht von Fall zu Fall entscheiden, damit es am Ende nicht heißt: Ohne Spesen nichts gewesen".
Arbeitet der Schuldner denn? Wenn er lediglich Hartz IV oder so bezieht, kann es natürlich auch sein, daß er bei ner Kontopfändung gleich zum Gericht läuft und sich nen entsprechenden Beschluß besorgt, daß diese "Einkünfte" nicht gepfändet werden dürfen. Dann hat man leider mit Zitronen gehandelt.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 362
- Registriert: 25.01.2007, 16:38
- Beruf: ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Rülzheim, bei Landau
Naja, aber selbst dann muss er ja erstmal zum Gericht und sich den Beschluss besorgen.
Und die Kontoauszüge kann ich ja trotzdem verlangen. Und wenn auf dem Konto ne Erbschaft eingeht, ist die NICHT in dem Beschluss drin, und ich hab mein Geld. So einfach eigentlich. Und das alles durch "Teetrinken und abwarten", denn wenn der PfÜB draußen ist, hab ich damit erstmal weniger arbeit, und der Schuldner hat Stress. WENN er schon Mist baut, darf er auch spüren, dass er Mist gebaut hat.
Und die Kontoauszüge kann ich ja trotzdem verlangen. Und wenn auf dem Konto ne Erbschaft eingeht, ist die NICHT in dem Beschluss drin, und ich hab mein Geld. So einfach eigentlich. Und das alles durch "Teetrinken und abwarten", denn wenn der PfÜB draußen ist, hab ich damit erstmal weniger arbeit, und der Schuldner hat Stress. WENN er schon Mist baut, darf er auch spüren, dass er Mist gebaut hat.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
Natürlich. Wenn man den Schuldner ärgern will, "immer drauf". Ist eben nur die Frage, wieviel man an Kosten investieren will. Das kommt ja auch drauf an, wie hoch die Forderung ist, wie zahlungswillig/-fähig der Gläubiger etc. Man kann ja nicht darauf bauen, daß ne Erbschaft eingeht
macht es denn vielleicht auch sinn - um kosten zu sparen -, den schuldner nach erhalt des vv anzuschreiben und ihm zu sagen: pass auf, evtl. raten, sonst ist das konto demnächst zu und wenn wirklich nix kommt mit vorläufigem zahlungsverbot das konto "dicht" machen...
oder gebe ich ihm da nur unnötig zeit um sich vorher zu kümmern oder kann er da auch garnix machen?
oder gebe ich ihm da nur unnötig zeit um sich vorher zu kümmern oder kann er da auch garnix machen?
:engel2
Würde ich nicht machen. Der Schuldner könnte ja auf die Idee kommen und schnell noch ein anderes Konto eröffnen oder die Zahlungseingänge auf ein anderes Konto umleiten (z.B. Freund/in oder Mutti)! Hat es alles schon gegeben. Ich würde direkt pfänden und wenn der dann Raten anbietet, vielleicht die Pfändung vorläufig ruhend stellen, auch wenn die Sparkasse (allerdings nur diese) sich dagegen wehrt und behauptet, dann müsste man Pfüb zurücknehmen.
Da hat mich heute eine Schuldnerin angerufen, der ich auch das Konto dicht gemacht habe. Ob mir denn nicht das Vermögensverzeichnis vorliege, fragt sie. Sag ich doch klar, deswegen vollstreck ich ja ins Konto. Aber der Gerichtsvollzieher habe ihr gesagt, wenn sie die EV abgibt, dann hat sie erstmal Ruhe!Maximum hat geschrieben:Ah d.h. wenn jemand die e.V. abgegeben hat kann ich trotzdem noch das Konto "dichtmachen".. ich dachte immer danach kann ich nicht mehr vollstrecken.
Jetzt weiß ich das auch!! Super vielen vielen Dank.
Habe sie dann mal darüber aufgeklärt, dass dem bei weitem nicht so ist, da die Angaben von uns eben gerade auf Vollstreckungsmöglichkeiten geprüft werden.