unvollständige Vermögensverzeichnisse

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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infinity
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#1

02.08.2006, 13:27

Kennt ihr das auch: Da hat man ein Vermögensverzeichnis vorliegen und fragt sich, ob der Gerichtsvollzieher auch mal gelesen hat, was da drin steht. Die Angaben sind entweder unschlüssig oder unvollständig, so dass unsereiner vollstreckungsmäßig manchmal nur sehr wenig damit anfangen kann.

Nun meine Frage: Es kann doch wohl kaum von mir verlangt werden, dass ich da jedesmal noch eine Nachbesserung laufen lasse und den Gerichtsvollzieher nochmal dafür bezahle, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, oder? Habt ihr da Erfahrungen?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

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wifey
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#2

02.08.2006, 20:27

nur die negativen, die Du genannt hast - sonst keine, da weder Zeit noch Lust, sich mit dem GV zu prügeln.
Einmal habe ich mit dem GV telefoniert und es hat tatsächlich was gebracht -> ich hab ne Aktualisierung bekommen.
Viele Grüße

ich
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infinity
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#3

03.08.2006, 05:56

Wenn es mal vorkäme und um nicht viel für den Mandanten ginge, dann könnte ich das auch verschmerzen, aber wir haben sehr viele Inkassosachen, wo es mitunter auch um richtig viel Geld geht und da kann ich dann nicht so einfach die Augen zu machen... :?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

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#4

03.08.2006, 08:55

Das mache ich hier auch nur bei den Kleckerbeträgen bis 10.000 Euro - alles was darüber geht hat keine Chance, da leg ich mich notfalls auch mit den Gerichtsvollziehern an. Meistens sind diese aber doch sehr einsichtig.
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#5

03.08.2006, 12:57

Kleckerbeträge unter 10.000 € wie lustig ;-)
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wifey
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#6

03.08.2006, 15:05

?
Viele Grüße

ich
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#7

03.08.2006, 18:03

eine Nachbesserung laufen lasse und den Gerichtsvollzieher nochmal dafür bezahle, dass er seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, oder

nö, brauchst du nicht. die nachbesserung muss der gv kostenfrei erledigen. nur wenn der schuldner sich sträubt und haftbefehl ergehen muss - die verhaftung kostet dann wieder :-(
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#8

03.08.2006, 21:21

bei mir fangen die kleckerbeträge erst bei 100 € abwärts an ;-) fand das nur lustig, dass bei dir z.B. 3.000 € Kleckerbeträge sind
die.aerzte
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#9

03.08.2006, 22:15

also wenn wir eine Nachbesserung beantragen bezahlen wir nur manchmal was und dann aber auch mal wieder nicht. Aber wie das entschieden wir ob bezahlen oder nicht, ,dass habe ich auch noch nicht rausbekommen. leider

MFG
Gast

#10

04.08.2006, 09:42

Kommt ganz auf den GVZ an.. bei manchen hilft telefonisches Nachhaken und sie bessern freiwillig nach (ist in den bereits bezahlten Kosten drin!), bei anderen muss man Druck machen. Aber auch nur, wenn es sich lohnt, man will sich "seine" GVZ ja nicht madig machen :mrgreen:

Und wegen der "Kleckerbeträge": Bei uns läuft das genau andersrum: bis zu einem Betrag von 10.000,00 € mach ich mehr Druck, weil die meisten Schuldner, die 100.000,00 € und mehr Schulden alleine bei meinem Mandanten haben, meist eh total am Ende sind. Da lohnt es sich nicht, das Gute Geld dem Schlechten hinterherzuwerfen.. Ich sag nur Insolvenz :evil:
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