Kann ich Schuldner zur Abgabe der Steuererklärung zwingen?

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Manuel
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#21

04.09.2018, 09:55

Ich habe nachf. Text auch gelesen, aber der obige Antrag ist doch eine andere Herangehensweise.

BGH gibt seine Rechtsprechung auf
Diese Rechtslage hatte allerdings nur bis zur Entscheidung des BGH vom 27.3.08 (VII ZB 70/06, VE 08, 100) Bestand. Unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung hat der BGH mit beachtlichen Gründen entschieden, dass der Gläubiger durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss weder zur Vornahme von Verfahrenshandlungen für den Schuldner ermächtigt ist, noch der Schuldner durch den Gläubiger zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet werden kann. Die beachtlichen Gründe in der Entscheidung des BGH sind:

Aus der Rechtsstellung des Steuerpflichtigen im Steuerfestsetzungsverfahren folgt, dass die Abgabe von Steuererklärungen eine unvertretbare Handlung ist, die nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann.

Auch wenn im Vollstreckungsverfahren eine zivilrechtliche Verpflichtung des Schuldners bestehen würde, die Steuererklärung zu erstellen, zu unterschreiben und dem FA einzureichen, wäre dieses - mangels wirtschaftlicher Leistungskraft - nur durch die Anordnung von Zwangshaft gemäß § 888 ZPO im Rahmen der analogen Heranziehung der Hilfsvollstreckung aus § 836 Abs. 3 S. 2 und 3 ZPO durchsetzbar; eine Analogie genügt allerdings nicht dem Gesetzesvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#22

04.09.2018, 11:33

Man kann den Schuldner nicht zur Abgabe der Steuererklärungen zwingen. Früher gab es da anderslautende Rechtsprechung, auch vom BGH (ich meine so um 2003 rum), aber seit 2008 gilt: Wenn der Schuldner nicht von sich aus eine Steuererklärung einreicht, kann der Gläubiger dies nicht von ihm erzwingen, ebenso wenig kann er sich die für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Unterlagen und Informationen herausgeben lassen, um damit einen Dritten zu beauftragen.
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