Pfändungsbetrag

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Heidi
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#1

21.07.2006, 11:33

ich steh gerade auf dem Schlauch

Ich habe einen Schuldner der hat ein Einkommen in Höhe von 3.530,94 und drei Unterhaltspflichten.

So laut Pfändungstabelle die ja nur bis 3.020,06 geht, ist er mit 375,29 € pfänbar und alles was über 3.026,06 liegt ist vollpfändbar, also 504,88 €.

Sehe ich das also richtig, der pfändbare Betrag beläuft sich auf 880,17 € oder liegt ich falsch.
Bärchen

#2

21.07.2006, 11:43

Ist der Betrag i.H.v. 3.530,94 € der Nettobetrag? Wenn ja, dann liegst du richtig.

Gruß nina
Heidi
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#3

21.07.2006, 11:45

ja ist der Nettobetrag ist einem die BfA EU-Rente und einmal eine private Rente.
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