Formular im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren Pflicht?

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Chrisssi
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#1

19.07.2006, 11:43

Folgendes Problem:

Mein Chef braucht heute noch einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid. Wir haben keine da. Ich habe über RA - Micro aber die Funktion arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid gefunden. Muss man dort dann ein Formularvordruck in den Drucker legen, damit es den Anforderungen entspricht? Oder druckt RA- Micro den Bescheid einfach auf ein weißes Blatt? Ist dieser dann gültig oder gibt es diese Formvorschrift, wie beim automatisierten Mahnverfahren?

Ich bin am Verzweifeln. Bitte helft mir! Ich hoffe ihr versteht mein Problem überhaupt...

P.S.: Es betrifft Hessen!
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Kathy
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#2

19.07.2006, 11:45

Die arbeitsgerichtlichen Mahnbescheide sehen doch aus wie die alten normalen Mahnbescheide. Ich bin mir sicher, dass du das "Originalformular" brauchen wirst.

Haste denn keinen Schreibwarenhändler um die Ecke, die haben doch so Vordrucke.

EDIT: Hab grad gesehen du bist noch Azubi, dann kennst du die alten Fledderdinger ja gar nicht mehr...
MfG Kathy

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Bärchen

#3

19.07.2006, 11:55

Ich würde auch sagen, dass ihr mal zum Schreibwarenladen geht. Man [shadow=red]muss[/shadow] ein Formular benutzen, ansonsten zickt das Gericht rum.

Gruß Nina
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Chrisssi
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#4

19.07.2006, 12:15

Danke, ich habe schon in einem befreundeten Büro angerufen, die haben für uns noch einen übrig.

Und wofür ist dann die funktion im RA-Micro? Ich kann diesen Bescheid ja nicht in den Drucker legen, weil er ja mit Durchschlägen ist. Ist das nur dafür da, dass ich ihn in die Akte aufnehmen kann oder ist das irgendwie doch mit dem Programm möglich? Gibt es von RA-Micro eventuell spezielle Vordrucke?
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Kathy
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#5

19.07.2006, 12:29

Ich denke mal das es da Vordrucke gibt.

Für den normalen MB gibt es ja auch Computervordrucke, ob es die jedoch für die alten Dinger auch schon gab?

Aber die Zeit schreitet ja voran, inzwischen gibts sowas bestimmt, sonst wäre die Funktion ja total sinnfrei.
MfG Kathy

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Johannsen
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#6

19.07.2006, 12:52

Es besteht grundsätzlich Vordruckzwang (§46a ArbGG), da eine entsprechende Verordnung gemäß Absatz 8 erlassen wurde.
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Annile
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#7

19.07.2006, 12:53

Ich geb dir den Tipp das Ding mit der Schreibmaschine oder Hand auszufüllen.. ich hab mit RA-Micro regelrecht immer Ausraster wegen dem blöden arbeitsgerichtlichen Mahnbescheiden.. Die Formatierungen stimmen nie.. egal wie ich das einstelle... dann druckts das Ding falsch drauf... Will ich dann den VB drucken machts das auch nicht richtig.. da druckts dann die Adresse und sämtliche Kreuze sonst wo hin... :evil:
Es Annile :hurra
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Pepsi
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#8

19.07.2006, 13:00

du bräuchtest den wo die Seiten einzeln sind.. aber du kannst ihn doch erstellen und dann ausdrucken (auf weißem Papier) und dann kannst du das mit Schreibmaschine übertragen

ist auch praktisch, weil der die GK und Gebühren schon ausrechnet
evelyn m.
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#9

19.07.2006, 18:00

Und wofür ist dann die funktion im RA-Micro? Ich kann diesen Bescheid ja nicht in den Drucker legen, weil er ja mit Durchschlägen ist. Ist das nur dafür da, dass ich ihn in die Akte aufnehmen kann oder ist das irgendwie doch mit dem Programm möglich? Gibt es von RA-Micro eventuell spezielle Vordrucke?
genau wie pepsi schreibt, es gibt die formulare für laserdrucker, die brauchst du dafür - keine speziellen von ra-micro.

wir hatten kürzlich schon mal die problematik wg. der einstellungen in ra-micro; wir haben damit tatsächlich überhaupt kein problem. das wird einmalig eingestellt und dann passt es doch. natürlich, wenn öfters mal die drucker gewechselt werden kann ich mir vorstellen, dass ggf. neueinstellungen notwendig werden, sonst aber nicht. wir leben und arbeiten bereits seit jahren mit denselben einstellungen... :kopfhoch
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Pepsi
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#10

19.07.2006, 23:28

ich in zu faul.. so oft haben wir keine MBs mehr..
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