Vollstreckungsbescheid - Zustellung durch Gericht oder GV??

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Kordu

#11

26.03.2008, 16:20

blackcat hat geschrieben:@Kordu
Nein, ich bin nur vorsichtig.
Sollte der Schuldner Einspruch einlegen und wir wider Erwarten im streitigen Verfahren verlieren, müssten wir ja alles wieder zurückzahlen.

Ich hatte allerdings mal gehört, dass der Schuldner dann auch Anspruch auf Schadenersatz hat...
Ach so! :thx für die Erklärung!
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butterflybabe
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#12

26.03.2008, 17:02

Ich hab folgende Erfahrung gemacht:

Lässt man den VB durch den GV zustellen mit nem Kombi-Auftrag geht das relativ schnell. Die meisten GV stellen dann persönlich zu und führen auch gleichzeitig den ZV-Auftrag aus. Deswegen so schnell, weil irgendwo in dem Gesetz für die Gerichtsvollzieher steht, dass binnen einer bestimmten Frist zuzustellen ist.

Also Zustellung durch GV kann ich nur empfehlen, mach ich heute, wenns eilt oder ich den Schuldner ein wenig ärgern will.
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#13

26.03.2008, 22:52

Vorteil der Gerichts-Zustellung: Bis der GV mit dem VB "vor der Tür steht", ist die Einspruchsfrist meist abgelaufen.

Die GV-Zustellung kann zusammen mit der Erledigung des VA erfolgen. Er stellt dann dem Schuldner zu Beginn der ZV zu. Nachteil: Erst dann beginnt die Einspruchsfrist (und läßt oft "schlafende Hunde" erwachen).
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Danjella
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#14

27.03.2008, 08:07

Wir haben bisher auch nur durch das Gericht zustellen lassen, habe aber eine Sache, da hat sich das Gericht wirklich extrem Zeit gelassen. Das war richtig nervig!!!! Das schlimme ist, dass sich das über den Erlass des PfÜB weitergezogen. :-(

Ansonsten find ich es persönlich über das Gericht besser, weil da nicht mehr Kosten entstehen...
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