Vollstreckungsbescheid - Zustellung durch Gericht oder GV??

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Lolek
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#1

26.03.2008, 14:51

Hallo!

Mal ne vielleicht blöde Frage... :oops:

Schuldner hat auf Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, so dass nun Vollstreckungsbescheid beantragt werden soll. Soll der VB besser vom Gericht zugestellt werden oder besser durch den Gerichtsvollzieher? Und was sind bitte die Vor- bzw. Nachteile der jeweiligen Varianten?

Vorab schon mal vielen Dank für entsprechende Infos!

Lolek
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blackcat
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#2

26.03.2008, 14:55

Der Vorteil bei der Zustellung durch das Gericht ist die Schnelligkeit.
Wenn du erst den GV los schickst, kann der Schuldner manchmal schon wieder verzogen sein.

Der Vorteil bei der Zustellung durch den GV ist, dass dieser mit Zustellung sofort vollstrecken kann. Manchmal zahlen Schuldner daraufhin gleich.

Ich lasse immer durch das Gericht zustellen, warte dann die zwei-Wochen-Frist ab und mache meistens eine Kontopfändung.
ZV-Antrag mache ich nur, wenn sicher ist, dass der Schuldner noch keine eV abgegeben hat.
Janin

#3

26.03.2008, 14:58

lasse vb immer durch gericht zustellen und sobald er da ist, tue ich zv (kontenpfändung etc.) einleiten.

@blackcat: wenn vb da ist, brauchst du die zwei-wochen-frist nicht abwarten. vb ist ein vorläufiger titel. mit dem kannst du sofort vollstrecken.
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tobik9
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#4

26.03.2008, 15:07

zustimm @Janin
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blackcat
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#5

26.03.2008, 15:13

Ja, das weiß ich.
Ich warte meistens dennoch, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden.
Kordu

#6

26.03.2008, 15:17

blackcat hat geschrieben:Ja, das weiß ich.
Ich warte meistens dennoch, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden.
Bitte erklär mir das, liebe blackcat!

Das versteh ich nicht!

Kann man schadensersatzpflichtig sein, obwohl nach dem Gesetz die ZV sofort möglich ist? :shock:

Nicht, dass wir immer was falsch machen!
Nauja

#7

26.03.2008, 15:20

Nachteil der Zustellung durch den GVZ ist übrigens auch, dass dies mehr Kosten verursacht, als wenn die Zustellung durch das Gericht erfolgt (falls ich das bei den bisherigen Beiträgen überlesen hab, sorry).
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blackcat
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#8

26.03.2008, 15:50

@Kordu
Nein, ich bin nur vorsichtig.
Sollte der Schuldner Einspruch einlegen und wir wider Erwarten im streitigen Verfahren verlieren, müssten wir ja alles wieder zurückzahlen.

Ich hatte allerdings mal gehört, dass der Schuldner dann auch Anspruch auf Schadenersatz hat...
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Smilie
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#9

26.03.2008, 15:53

Bei Gericht kann es bei der Zustellung auch mal zu Verzögerungen kommen, besonders, wenn Feiertage dazwischen liegen. Dann bleiben die VBs auch mal liegen bevor sie dann endlich zugestellt werden. Wer ganz schnell sein muss, sollte ihn vom Gericht selber abholen und dann gleich den GVZ beauftragen, wenn das sinnvoll ist.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Nauja

#10

26.03.2008, 16:18

@ Smilie: Dann aber sollte über den GVZ nur die Zustellung beantragt werden - ohne gleichzeitige ZV, denn die Durchführung des Kombi-Antrags (Zustellung & ZV) dauert nunmal.
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