1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG
MB, Widerspruch, Klagebegr.Frist versäumt, was nun?
6 monate ab einlegung des widerspruchs..?? die sind bei uns schon längst verstrichen.. haben aber noch innerhalb dieser 6 monate die gk eingezahlt.. reicht das oder haben wir jetzt irgendwas versäumt.. (leider machen wir diese sachen nicht so oft bei uns ;-(
das ist NICHT zu empfehlen (nix für ungut, Pepsi). Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.Pepsi hat geschrieben: 1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG
ich glaub mich knutscht ein Elch
also du hast nach jeder handlung im mahnverfahren 6 monate zeit, etwas zu unternehmen.
will sagen, die zwei wochen frist, die die geschäftsstelle (!) zur begründung des anspruches setzt, kann man getrost ignorieren.
will sagen, die zwei wochen frist, die die geschäftsstelle (!) zur begründung des anspruches setzt, kann man getrost ignorieren.
Ich glaube, das mit dem 1. bezog sich eher auf die Verjährungssache - so hab ich es verstanden...
und das 2. eben auf die Begründung...
Wobei:
und das 2. eben auf die Begründung...
Wobei:
Darum hatte ich ja geschrieben, man sollte sich vorher bei der Eingangsregistratur das Az besorgen.Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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kann mir jemand sagen, in welchem § ich das finde..??gkutes hat geschrieben:also du hast nach jeder handlung im mahnverfahren 6 monate zeit, etwas zu unternehmen.
will sagen, die zwei wochen frist, die die geschäftsstelle (!) zur begründung des anspruches setzt, kann man getrost ignorieren.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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so meinte ich das ja nicht... das war nur eine Alternativantwort... hätt ich vielleicht andersrum formulieren sollenHIMI hat geschrieben:das ist NICHT zu empfehlen (nix für ungut, Pepsi). Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.Pepsi hat geschrieben: 1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG