MB, Widerspruch, Klagebegr.Frist versäumt, was nun?

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Pepsi
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#31

16.09.2008, 16:29

:zustimm 1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG
kapo
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#32

16.09.2008, 16:32

6 monate ab einlegung des widerspruchs..?? die sind bei uns schon längst verstrichen.. haben aber noch innerhalb dieser 6 monate die gk eingezahlt.. reicht das oder haben wir jetzt irgendwas versäumt.. (leider machen wir diese sachen nicht so oft bei uns ;-(
HIMI
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#33

16.09.2008, 16:53

Pepsi hat geschrieben::zustimm 1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG
das ist NICHT zu empfehlen (nix für ungut, Pepsi). Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
gkutes

#34

16.09.2008, 17:00

also du hast nach jeder handlung im mahnverfahren 6 monate zeit, etwas zu unternehmen.
will sagen, die zwei wochen frist, die die geschäftsstelle (!) zur begründung des anspruches setzt, kann man getrost ignorieren.
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Smilie
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#35

16.09.2008, 17:03

Ich glaube, das mit dem 1. bezog sich eher auf die Verjährungssache - so hab ich es verstanden...

und das 2. eben auf die Begründung...

Wobei:
Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.
Darum hatte ich ja geschrieben, man sollte sich vorher bei der Eingangsregistratur das Az besorgen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Tigra
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#36

16.09.2008, 17:13

ja nein ich meinte wir haben den mb gemacht um die verjährung zu hemmen und wenn man ja binnen halben jahr nicht den anspruch begründet, fällt die hemmung weg!
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HIMI
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#37

16.09.2008, 17:30

@Tigra: ich werde Dir bei Gelegenheit mal einen Satzzeichenstreuer schenken ;-)
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#38

22.09.2008, 14:53

gkutes hat geschrieben:also du hast nach jeder handlung im mahnverfahren 6 monate zeit, etwas zu unternehmen.
will sagen, die zwei wochen frist, die die geschäftsstelle (!) zur begründung des anspruches setzt, kann man getrost ignorieren.
kann mir jemand sagen, in welchem § ich das finde..??
kapo
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#39

22.09.2008, 14:56

ups.. ich meine natürlich das mit den 6 monaten..
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Pepsi
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#40

22.09.2008, 17:43

HIMI hat geschrieben:
Pepsi hat geschrieben::zustimm 1. Begründung versuchen (manchmal übersieht das Gericht auch was)
2. ihr bekommt Aktenzeichen und Aufforderung vom AG
das ist NICHT zu empfehlen (nix für ungut, Pepsi). Das kann nämlich leicht bei Gericht durcheinandergeraten und, wenn auch von euch unbeabsichtigt, zu zwei Verfahren und doppelter Rechtshängigkeit führen.
so meinte ich das ja nicht... das war nur eine Alternativantwort... hätt ich vielleicht andersrum formulieren sollen
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