Mein Lieblingsthema: INSOLVENZ

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wifey
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#1

14.09.2005, 15:05

Hallo Ihr Lieben !!! :wink2

Vielleicht lerne ich es ja mal irgendwann .... :roll: bis dahin dürft Ihr mich noch ertragen.

Hatte hier eine kleine Insolvenzsache aus 2001. Wir hatten unsere Forderung fristgemäß auch angemeldet (August 2001) und - wie üblich - keine Reaktion auf unsere Anmeldung erhalten. Auf Nachfrage beim Insolvenzverwalter hieß es ziemlich unfreundlich (sinngemäß): Die Unterlagen liegen im Keller, das Verfahren ist abgeschlossen, fragen sie doch bei Gericht nach

Ich also beim Gericht angerufen und nachgefragt. Antwort: das Verfahren ist abgeschlossen, den Schuldner gibt's nicht mehr, Pech gehabt (die Auskunft war aber wenigstens freundlich :-))

Jetzt meine Frage: Hätten die Gläubiger nicht über den Ausgang des Verfahrens (vom Insolvenzverwalter) unterrichtet werden müssen???
Oder bin ich jetzt völlig durch den Wind :wirr
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#2

14.09.2005, 15:24

Hallo Tanja,

die Antwort des InsV ist zwar sehr bescheiden, aber ich kenn die Branche leider auch zur Genüge.

So nun zu Deiner Frage, da Du ja scheinbar nie eine Reaktion auf Deine Anmeldung bekommen hast :?: ist anzunehmen, dass Deine Anmeldung dort nie angekommen ist (ich will es mal nicht hoffen) oder der InsV es nicht für nötig hielt nach dem Prüfungstermin die Gläubiger über die Quotenaussicht und Laufzeit des Verfahren und dem Prüfungsergebnis zu informieren. :( Als einzige Möglichkeit kann ich Dir noch empfehlen, dass ihr den InsV in Regress nehmt, ich weiß aber nicht, ob dies erfolgreich ausgeht.

Sofern es keine Quote gegeben hat, wird in den meisten Verfahren dieses dann abgeschlossen und die Gläubiger werden auch nicht darüber benachrichtigt, da es ja auch zu keiner Ausschüttung kommt. An Deiner Stelle würde ich in Zukunft mir solche Akten immer einmal im Jahr vornehmen und beim InsV nachfragen, was nun ist. Sofern Du eine Anmeldung getätigt hast und bekommst innerhalb von drei Monaten nach dem Prüfungstermin keine Antwort/Reaktion würde ich nochmals beim InsV nachfragen und eventuell einen Tabellenauszug anfordern, sowie Informationen zur voraussichtlichen Laufzeit und Quotenaussicht. Macht zwar ein wenig mehr Arbeit, aber ist empfehlenswert, da des Öfteren so etwas gerne mal vergessen wird. :roll:

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#3

14.09.2005, 15:34

Hallo Katja,

auch hier mal wieder :thx für die Info.

Dieses Insolvenzverfahren habe ich erst diese Woche auf den Tisch bekommen. Angemeldet hatte damals eine Kollegin aus der Buchhaltung. Antworten bekommen wir so gut wie nie auf unsere Forderungsanmeldungen - meistens bleiben auch die jährlichen Sachstandsanfragen unbeantwortet.

Wenn ich eine Anmeldung zum InsV schicke, schicke ich auch sofort immer ein EB mit, welches nur mit Eingangsstempel versehen werden sollte und aufs Fax gelegt werden sollte. Das klappt mittlerweile ganz gut. Na ja, und das ewige Spielchen "Nerv den InsV mindestens 1 x im Jahr" läuft sowieso parallel zu der monatlichen "insolvenzbekanntmachungen.de"-Kontrolle

Ich dachte echt nur, ich steh im Wald - das Verfahren ist abgeschlossen und keiner sagt was :-(
Viele Grüße

ich
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#4

14.09.2005, 16:01

Hallo Tanja,

leider ist das nunmal so und auch nicht zu ändern :( (leider).

In meiner Ausbildungskanzlei war das so, dass wir die Gläubiger nur angeschrieben haben, wenn es zu einer Ausschüttung kam - damit nochmal die Kontoverbindungen aktualisiert wurden und falls noch fehlend Vollmachten angefordert wurden. Ansonsten sind bei uns die Akten auch nur in die Ablage gewandert und das war es dann, aber zumindest hatte unsere Telefonzentrale immer eine Kopie des Einstellungsbeschlusses, der dann bei Bedarf aufs Fax gelegt wurde.

Wie Du siehst, hat man es als Gläubiger nie leicht.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :PC
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#5

14.09.2005, 18:35

Hallo Katja,

ich weiß, dass man es als Gläubiger nie leicht hat. Ich arbeite seit 5 Jahren auf Gläubigerseite. ;-)
Viele Grüße

ich
QueenMum

#6

15.09.2005, 16:40

Wie hälst du das aus?!

Ich arbeite hier jetzt ein halbes Jahr und irgendwie ist es ganz schön nervenaufreibend finde ich....
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#7

15.09.2005, 17:49

Was findest Du denn so nervenaufreibend? :wirr
Bei Insolvenzen stört mich eigentlich nur, dass ich immer alles zusammenstellen muß, um unsere Forderung anmelden zu können, obwohl wir nix rauskriegen. Unsere Rekordquote in den letzten 5 Jahren lag bei irgendwas um 1,35 %. Die niedrigste Quote bei 0,26 %.
:fecht
Viele Grüße

ich
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#8

16.09.2005, 09:40

Hallo Tanja,

wir hatten mal ein Verfahren (aber noch Konkurs) das hat doch tatsächlich eine Quote von 100 % plus die Zinsen darauf gebracht. Einziger Nachteil, es lief 26 Jahre. Sowas kommt also auch schon mal vor.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#9

16.09.2005, 18:04

Hi Katja,

das Glück hatten ich hier noch nicht :-(
hatte aber auch noch keine Gelegenheit, 26 Jahre auf ein Ergebnis zu warten. ;-)

Schönes Wochenende!!!
Viele Grüße

ich
Andreas

#10

19.09.2005, 08:16

Wir hatten doch neulich auch glatt ein Verfahren (auf Gläubigerseite) mit ner Quote von 100 % :D

Aber das bescheidenste Ergebnis waren einmal, wenn man die Nuller wegläßt, eine monatliche Quote von 0,09 € :lol:

Die haben wir dann gnädigerweise der Masse zur Verfügung gestellt :lol:
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