Mein Lieblingsthema: INSOLVENZ

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#11

19.09.2005, 09:53

Guten Morgen Andreas,

Ihr seid aber richtig großzügig :evil: - das würde sich hier bei uns keiner entgehen lassen. So eine Wahnsinns-Quote ;-)
Viele Grüße

ich
Andreas

#12

19.09.2005, 09:59

Jaja, man muß auch mal Großzügigkeit beweisen :lolaway

Der Unsinn an einer Quote von 9 Cent ist ja, daß man für einen Buchungsvorgang auf dem Kanzleikonto auch als wir noch Geld verlieren würden, wenn wir die Quote akzeptieren würden.

Nehmen wir jetzt auf unserem Konto eine Zahlung von 9 Cent an, kostet uns das doppelt Geld :

1 x kostet die Verbuchung des Zahlungseingangs durch die Bank mehr als 9 Cent, also machen wir da Verlust.

Und 1 x kostet natürlich die Wegüberweisung des Wahnsinnsbetrages wieder, und zwar auch mehr als 9 Cent.

Ergo:
Völliger Schwachfug, so ne Quote - aber sie muß natürlich, damit alles korrekt läuft, angeboten werden, das ist auch klar :wink:
Antworten