Zinsen im außergerichtlichen Aufforderungsschreiben
Verfasst: 05.07.2006, 18:02
Hallo,
meine Frage: Habe den Schuldner angeschrieben Betrag nebst Zinsen seit 6.1.06 zu zahlen. Dieser zahlt mithin nur den Forderungsbetrag (ohne Zinsen) am 21.6.06. Ich soll ihn nun nochmal auffordern, die Zinsen zu zahlen. Ab wann, ab 6.1.06 oder ab 21.06.06?
Danke für Eure Hilfe.
Mfg, spatzn
meine Frage: Habe den Schuldner angeschrieben Betrag nebst Zinsen seit 6.1.06 zu zahlen. Dieser zahlt mithin nur den Forderungsbetrag (ohne Zinsen) am 21.6.06. Ich soll ihn nun nochmal auffordern, die Zinsen zu zahlen. Ab wann, ab 6.1.06 oder ab 21.06.06?
Danke für Eure Hilfe.
Mfg, spatzn