Hallo,
meine Frage: Habe den Schuldner angeschrieben Betrag nebst Zinsen seit 6.1.06 zu zahlen. Dieser zahlt mithin nur den Forderungsbetrag (ohne Zinsen) am 21.6.06. Ich soll ihn nun nochmal auffordern, die Zinsen zu zahlen. Ab wann, ab 6.1.06 oder ab 21.06.06?
Danke für Eure Hilfe.
Mfg, spatzn
Zinsen im außergerichtlichen Aufforderungsschreiben
Hi spatzn!
Ab dem 01.06.; wir würden den Zinsbetrag angeben (... Zinsen von 01.06. bis 21.06 = XX,XX €....)
LG
KAT
Ab dem 01.06.; wir würden den Zinsbetrag angeben (... Zinsen von 01.06. bis 21.06 = XX,XX €....)
LG
KAT
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jo genau wie Kat sagt.. wobei man natürlich streiten kann, ob die Zahlung auf die HF zu verrechnen ist, oder nach § .. BGB erst auf Kosten, Zinsen usw..
Wo Ihr da grad so schön bei dem § seid? Weiß jemand auf Anhieb, welcher das ist?
BTW, ich würd's versuchen mit auf Zinsen verrechnen und restliche Hauptforderung weiter verzinsen (auch wenn es sich im Zweifelsfall nicht wirklich rechnet) und einfordern.
BTW, ich würd's versuchen mit auf Zinsen verrechnen und restliche Hauptforderung weiter verzinsen (auch wenn es sich im Zweifelsfall nicht wirklich rechnet) und einfordern.
Viele Grüße
ich
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