PKH für ZV-Auftrag

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Kerstin1
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#1

22.02.2008, 09:20

Hilfe,

ich muss einen ZV-Auftrag und dafür PKH beantragen. Habe ich ja keine Ahnung wie man das macht. Kann ich das gleichzeitig in einem Auftrag machen oder muss der PKH-Antrag gesondert ans Amtsgericht gestellt werden??

Hoffe das weiß jemand:-)
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Kichererbse
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#2

22.02.2008, 09:22

Wir beantragen immer erst PKH und fügen einen ZV-Entwurf bei.
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Katharina80
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#3

22.02.2008, 09:26

Wir beantrage auch immer erst PKH... Aber wir fügen keinen ZV-Entwurf bei, wir erklären nur kurz, warum wir die ZV machen bzw. was wir pfänden wollen....

Hat bisher immer geklappt...

LG
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Smilie
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#4

22.02.2008, 09:28

Also wir haben immer erst den PKH-Antrag gestellt. Über den entscheidet ja das Prozessgericht. Da haben wir dann erklärt, was wir genau machen wollen und das hat prima geklappt. Dann haben wir die ZV beim Vollstreckungsgericht (ist u.U. ein anderes als das Prozessgericht - daher der getrennte Antrag) unter Beifügung des PKH-Beschlusses eingeleitet.
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#5

22.02.2008, 09:33

Wir beantragen PKH und fügen den ZVA bei, mit dem Hinweis, diesen an den Zuständigen GV weiterzuleiten wenn PKH bewilligt wurden. Spart einwenig Zeit, als erst Entwurf schicken und abwarten bis Bewilligung durch ist.
Aber immer schön begründen warum der Mdt. die PKH braucht, da einige Gericht sich einwenig dagegen sträuben; z.B. mit der Begründung der Mdt.(Gläubiger) könne den Antrag ohne PKH bei der Rechtsantragsstelle des AG stellen.
LG
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#6

22.02.2008, 09:36

Hier bei uns bekommen die RAe bei PKH-Antrag für ZV nur PKH für ZV für GK und GVZ-Kosten ohne Beiordnung des RA, da die Rechtspfleger hier davon ausgehen, dass ZV´s einfach gelagerte Sachen sind und von dem Gläubiger selbst veranlasst werden können.
Kerstin1
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#7

22.02.2008, 09:48

Vielen Dank für eure Antworten, hat mir sehr sehr weitergeholfen :-)
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#8

22.02.2008, 09:49

Hm, bei einem einfachen ZV-Auftrag könnte ich das noch nachvollziehen - hoffe doch aber, dass die bei Euch bei den komplizierteren Sachen (z.B. Zwangsgeld oder so) bewilligt wird.
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#9

22.02.2008, 12:34

Also auch wenn sich das im Groben vielleicht schon erledigt hat:

Ich habe das auch gemacht.Hab aber im ZV-Antrag gleich die Bewilligung für PKH sowie den PKH-Antrag und die dafür vorgesehenen Belege beifefügt.Hat kein Theater gegeben.Ging reibungslos.Kannst es ja probieren.Spart auf jeden Fall Zeit.
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