Guten Morgen miteinander,
nie einen MB gemacht und jetzt werden sie mir um die Ohren geschmissen. Zu meiner Rechtfertigung: Hab bis vor 3 Monaten mit MB's nie was am Hut gehabt.
Genug gejammert!! Also, ich habe hier eine Handwerkerrechnung liegen. Mdt ist - lt. Chef - kein Kaufmann, daher habe ich ihn nu als natürliche Person in den MB eingetragen.
Jetzt stellt sich die 1. Frage:Handwerkerleistung oder Werkvertrag (Chef sagt Handwerkerleistung) Mdt hat in Rechnung gestellt "Strauchschnitt incl. Entsorgung" und "Heizkörperkonsolen".
2. Frage: Verzugsszinsen ab wann? Rechnung ist vom 25.10.2006 und drunter steht: Zahlbar, nach Erhalt, rein netto
Danke euch schonmal im Voraus für eure Geduld mit mir...
LG
Schon wieder MB
Da es eine Katalog-Nr. für Handwerkerleistung gibt, würde ich diese nehmen.
Verzug 30 Tage nach Rechnungserhalt. Wenn man eine Postlaufzeit von 2 Tagen berücksichtigt, wäre m.E. Verzugsbeginn der 28.11.2006
Verzug 30 Tage nach Rechnungserhalt. Wenn man eine Postlaufzeit von 2 Tagen berücksichtigt, wäre m.E. Verzugsbeginn der 28.11.2006
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Verzug nach 30 Tagen gilt nur, wenn entweder beide Unternehmer sind oder der Verbraucher in der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
genau. Der Schuldner sollte erst einmal in Verzug gesetzt werden, vorgerichtliche Zahlungsaufforderung mit Einschreiben/Rückschein.
Sonst seht ihr alt aus, wenn der SCH Widerspruch einlegt und behauptet, von der Rechnung nichts zu wissen ...
Sonst seht ihr alt aus, wenn der SCH Widerspruch einlegt und behauptet, von der Rechnung nichts zu wissen ...
ich glaub mich knutscht ein Elch
Am 30.03.2007 wurde die Schuldnerin von uns angeschrieben und ihr wurde direkt mitgeteilt, dass sie sich bereits in Verzug befindet und ne KoRe haben wir auch drangehangen...
Kurz darauf kam Antwort von ihrem RA und der hat nicht gemosert wegen Verzug...
Kurz darauf kam Antwort von ihrem RA und der hat nicht gemosert wegen Verzug...
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Wenn es noch keine Mahnungen gab, ist die Schuldnerin auch noch nicht in Verzug.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern