Kontopfändung bei Mandant mit Hartz IV

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Grübchen
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#1

20.02.2008, 09:43

Brauche mal ein paar Denkanstöße und Hilfen:

Mandant hat ein Guthabenkonto und bekommt Hartz IV. Nun hat das Hauptzollamt, das Konto gepfändet, die Karte wurde einzogen nix geht mehr.

Wie gehe ich da jetzt vor???

Der Mandant hat die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und ihr die Lage erklärt. Sie sagte, es interessiere sie nicht, ob das Hartz IV ist.
LG Grübchen
Kimmy

#2

20.02.2008, 09:44

Kontenschutzantrag nach § 850 k ZPO muss gestellt werden.
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tobik9
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#3

20.02.2008, 09:56

:zustimm @ Kimmy
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Grübchen
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#4

20.02.2008, 10:44

Hat irgendwer dazu einen TExt? Was muss da alles rein? Zuständig ist as Gericht wo der Schuldner wohnhaft ist gehe ich von aus oder?
LG Grübchen
Kimmy

#5

20.02.2008, 10:47

ich habe das auch noch nie gemacht, sondern nur von Schuldnern ausgefüllt erhalten.

Zuständig ist das Vollstreckungsgericht, so wie Du sagst.

Es muss angegeben werden, was (also Hartz IV) auf das Konto geht. Es muss sich hierbei um wiederkehrende Einkünfte handeln. Des Weiteren muss der Schuldner darlegen, welche Ausgaben er hat.

Soweit ich weiß, hat das Amtsgericht hierfür Formulare. Ich würde dort mal anrufen.
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blackcat
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#6

20.02.2008, 11:20

Und auf jeden Fall die Kontoauszüge beifügen. Das Vollstreckungsgericht braucht alle Unterlagen dazu, vor allem die Nachweise, dass es sich um Hartz IV handelt und somit unter der Pfändungsgrenze liegt.
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#7

20.02.2008, 11:22

Ich habe gerade mit dem Gericht telefoniert. Der nette Rechtspfleger meinte es wäre eine gute Idee mal so einen Antrag für Schuldner zum runterladen einzuführen. Gibt es leider aber nicht. Er riet den Mandanten vorbeizuschicken. Er, also der Schuldner kann den Antrag bei GEricht selbst stellen. Alle Unterlagen mitbringen. Geht so am schnellsten. Das werde ich tun. Ich finde in solchen Fällen, sid ei Mandanten doch nah am Thema und können das (wenn der IQ es zulässt) selbst regeln.
LG Grübchen
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Pepples
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#8

20.02.2008, 14:13

Wenn der Mandant Hartz IV bekommt, ist das doch eine Sozialleistung. Die ist 7 Tage nach Eingang sowieso pfandfrei und muss von der Bank ausgezahlt werden. Er muss dann halt innerhalb von 7 Tagen sein Geld abholen.
Oder war jetzt noch Geld auf dem Konto was weg ist und das will er freigegeben haben?
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Bob

#9

22.02.2008, 14:45

Vielleicht etwas spät aber wenn der Zoll pfändet handelt es sich um eine durch eine Behörde veranlasste Pfändung. Zuständig für Freigaben usw. ist dann nicht das Vollstreckungsgericht, sondern die Behörde selber.
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