Insolvenz

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wifey
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#1

08.09.2005, 09:12

Hallo zusammen !

Ich muß mich mal wieder mit einer Insolvenz rumschlagen, die mehr als kompliziert ist. Glücklicherweise geht es hier nicht um die ganz großen Beträge, sondern "nur" um ca. 110.000,00 Euro

Diese Forderung wurde anfänglich vom InsV bestritten. Nach der 3 Zusendung der Unterlagen kam als Antwort:

"(...) Tabellenauszug lfd. Nr. 34 (...) vermindert sich (...)
Tabellenauszug lfd. Nr. 35 (...) bleibt bestehen
Tabellenauszug lfd. Nr. 358 (...) muß zurückgenommen werden, da (...)"

Heißt das jetzt, dass lfd. Nr. 35 anerkannt ist???? :?:
Oder heißt das für Euch, dass er weiterhin den Betrag bestreitet :?:

Ich habe das so verstanden, dass der InsV die Forderung zu Nr. 35 voll und ganz anerkannt hat. :!:
Dummerweise gibt es ja auch nicht ohne weiteres einen Tabellenauszug, wenn die Forderung anerkannt wurde :o

Wie sieht Eure Meinung dazu aus?
Viele Grüße

ich
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happykitcat
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#2

08.09.2005, 10:20

Hallo Tanja,

der InsV drückt sich aber wirklich etwas unglücklich aus :wink , da mit "bleibt bestehen", nicht eindeutig geklärt ist, ob das Bestreiten oder die Anerkennung dieser Forderung gemeint ist.

Ich würde an Deiner Stelle den entsprechenden Sachbearbeiter des InsV anrufen und ihn um Übermittlung eines aktuellen Tabellenauszuges zu Deinen laufenden Nummern bitten. Meist machen diese das dann auch und Du hast dann die Gewissheit, was der InsV nun bei der Prüfung der Forderungen rausbekommen hat.

Ich hoffe, dass ich Dir schon etwas weiterhelfen konnte.

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#3

08.09.2005, 10:42

Hallo Katja,

es hilft mir jetzt nicht wirklich weiter, da ich mit dem InsV schon im Clinch liege. Der will einfach nicht kapieren, dass wir von ihm Geld haben wollen und ich muß ihm jedes Mal die kompletten Unterlagen auseinanderfrickeln.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass er nicht lesen kann :-(
Einen entsprechenden Sachbearbeiter gibt es da wohl auch nicht, da ich jedes Mal, wenn ich anrufe, direkt zum InsV durchgestellt werde.

Da frag ich mich manchmal echt, wofür manche RAe noch irgendwelche Mitarbeiter brauchen, wenn sie doch alles selber machen (und wohl auch nicht so wirklich viel Ahnung haben). :baeh - das war jetzt gemein - ich weiß.

Ich schreib ihm jetzt einfach, dass er ja anerkannt hat und warte mal, wie er reagiert.
Viele Grüße

ich
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#4

08.09.2005, 11:49

Hallo Tanja,

kannst Du mir mal per PN sagen bei wem sich das InsO-Verfahren befindet, vielleicht kenne ich die Kanzlei ja. Wir hatten in meiner Ausbildung (beim InsV) ja auch oft mit anderen Verwaltern zu tun.

Meist ist es aber auch so, dass auf den Briefköpfen der InsV auch der Sachbearbeiter genannt wird und dann solltest Du (sofern vorhanden) diesen direkt von der "Telefonzentrale" des InsV verlangen. Ich weiß, dass viele Anrufer meist nur das Verfahren nennen und dann viele "Telefonzentralen" teilweise weil ein RA-Büro anruft zum Verwalter vermitteln, obwohl man den Sachbearbeiter sprechen möchte und dann ist der InsV sehr schnell genervt - obwohl meist die Anweisung von ihm selbst kommt.

Sonnige Grüße aus Berlin

Katja :pc
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#5

08.09.2005, 12:20

Hi Katja,

ich frage schon immer nach dem Sachbearbeiter, stelle meine Frage und werde kommentarlos zum InsV durchgestellt. Dieser weiß in den meisten Fällen noch nicht einmal, in welcher Angelegenheit ich anrufe (und ich erzähle dann spätestens zum 3. Mal die Geschichte). Als Antwort bekomme ich von "es gibt keine telefonische Auskunft" bis zu "das macht meine Sekretärin" eigentlich alles.

Ok, in seltenen Fällen mit viel Glück bekomme ich auch eine Antwort auf meine Frage, die mir wirklich hilft.
Viele Grüße

ich
QueenMum

#6

09.09.2005, 11:04

also ich kann ja nur für "meinen" laden hier sprechen, aber das ist bei uns sache der "tabellen-damen", wie wir sie nennen :-)

die wissen da immer bescheid!

und ich glaube nicht, das der insoverwalter nicht lesen kann, sondern eher nicht lesen will ... was die sache freilich nicht besser macht!
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#7

09.09.2005, 11:41

Hallo QueenMum,

wie würden denn "Deine" Tabellen-Damen die Aussage verstehen? Ist lfd. Nr. 35 denn nu anerkannt oder nicht? :wirr
Viele Grüße

ich
QueenMum

#8

10.09.2005, 18:13

eindeutige meinung:

anerkannt

:banane
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#9

10.09.2005, 20:36

Na das läßt mich ja Hoffen !

Bin mal gespannt, wie der Insolvenzverwalter das sieht (und wie lange er für eine Antwort auf mein Schreiben braucht).

:thx für Deine Interviewtätigkeiten QueenMum
Viele Grüße

ich
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