Geschäftsgebühr

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
hefalumpine
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 20.02.2007, 17:28
Beruf: gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#1

11.02.2008, 11:47

Hallo,

ich mach so selten MB, deshalb kenn ich mich leider nicht mehr so gut aus. Wäre dankbar für Eure Hilfe:

Wir machen Forderung per Mahnschreiben gegen Schuldner geltend inkl. Gebühr 2400. Hierauf zahlt er auf die HF einen TEil. Rest wird jetzt per MB geltend gemacht.

Was mache ich jetzt mit der Gebühr 2400. Muß ich sie teilweise als HF geltend machen auf den bereits gezahlten Teil, oder mache ich sie komplett als NF geltend, aber, da sie auf einen höheren Stw berechnet wurde moniert das Gericht doch sicher, oder. Gleiche Frage bei dem Minderungsbetrag.

L.G. Tanja
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#2

11.02.2008, 12:18

Ist die Sache schon so lange her, dass die Gebühr nach Nr. 2400 angefallen ist? Ist auch egal. Der Schuldner hat einen Teil gezahlt, nachdem Ihr das Mahnschreiben losgeschickt hab. Die Gebühr ist also in voller Höhe angefallen und muss auch so in den MB aufgenommen werden (es sei denn, der Schuldner hat einen Teil ausdrücklich auf diese Kosten gezahlt). Das Gericht wird vielleicht monieren, dass die Gebühr zu hoch wäre, aber in der Monierung gibt es dann eine Antwortmöglichkeit, dass der vorgerichltiche Streitwert höher war als der jetzige. Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, gleich einen Dreizeiler mit Erklärung an das Gericht zu schicken. Dann wird nicht mehr moniert.

Der Minderungsbetrag wird dann m.E. nur nach dem im MB geltend gemachten Betrag angerechnet.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Benutzeravatar
Josie
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 08.05.2007, 14:38
Wohnort: Herne

#3

11.02.2008, 13:20

Im MB wird doch die Teilforderung als Katalognr. 24 geltend gemacht. Gleichzeitig wird die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht, abzüglich des Minderungsbetrages 3305.
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#4

11.02.2008, 13:26

Die Geschäftsgebühr heißt nicht mehr Nr. 2400, sondern 2300 VV RVG
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
hefalumpine
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 20.02.2007, 17:28
Beruf: gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#5

11.02.2008, 19:19

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich meinte natürlich Nr. 2300 :)
Benutzeravatar
wissensdurst
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 16.01.2008, 09:40
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Wiesbaden
Kontaktdaten:

#6

12.02.2008, 13:16

Wieso abzgl. des Minderungsbetrages? Die Minderung bezieht sich ausschließlich auf die Verfahrensgebühr und nicht auf die Geschäftsgebühr! Deswegen muss im MB die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht werden (und was ist mit Auslagen?)
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

12.02.2008, 13:32

@hefalumpine: bist Du Tove-Jansson-Fan?
ich glaub mich knutscht ein Elch
Antworten