Hallo,
ich mach so selten MB, deshalb kenn ich mich leider nicht mehr so gut aus. Wäre dankbar für Eure Hilfe:
Wir machen Forderung per Mahnschreiben gegen Schuldner geltend inkl. Gebühr 2400. Hierauf zahlt er auf die HF einen TEil. Rest wird jetzt per MB geltend gemacht.
Was mache ich jetzt mit der Gebühr 2400. Muß ich sie teilweise als HF geltend machen auf den bereits gezahlten Teil, oder mache ich sie komplett als NF geltend, aber, da sie auf einen höheren Stw berechnet wurde moniert das Gericht doch sicher, oder. Gleiche Frage bei dem Minderungsbetrag.
L.G. Tanja
Geschäftsgebühr
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Ist die Sache schon so lange her, dass die Gebühr nach Nr. 2400 angefallen ist? Ist auch egal. Der Schuldner hat einen Teil gezahlt, nachdem Ihr das Mahnschreiben losgeschickt hab. Die Gebühr ist also in voller Höhe angefallen und muss auch so in den MB aufgenommen werden (es sei denn, der Schuldner hat einen Teil ausdrücklich auf diese Kosten gezahlt). Das Gericht wird vielleicht monieren, dass die Gebühr zu hoch wäre, aber in der Monierung gibt es dann eine Antwortmöglichkeit, dass der vorgerichltiche Streitwert höher war als der jetzige. Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, gleich einen Dreizeiler mit Erklärung an das Gericht zu schicken. Dann wird nicht mehr moniert.
Der Minderungsbetrag wird dann m.E. nur nach dem im MB geltend gemachten Betrag angerechnet.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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Die Geschäftsgebühr heißt nicht mehr Nr. 2400, sondern 2300 VV RVG
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Vielen Dank für Eure Antworten. Ich meinte natürlich Nr. 2300
- wissensdurst
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Wieso abzgl. des Minderungsbetrages? Die Minderung bezieht sich ausschließlich auf die Verfahrensgebühr und nicht auf die Geschäftsgebühr! Deswegen muss im MB die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht werden (und was ist mit Auslagen?)