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Verfasst: 15.02.2008, 14:35
von jenniver
Wenn alle Kosten und Gebühren von der Gegenseite gezahlt werden, würde ich auch den Mb zurücknehmen. Da der Mb noch nicht erlassen wurde und auch so lange nicht erlassen wird bis LuzZi die Monierung beantwortet hat, kann es auch keinen Vb-Antrag geben. Also dann nur noch zurücknehmen.

Verfasst: 15.02.2008, 14:55
von skugga
Und warum nicht für erledigt erklären?

Verfasst: 15.02.2008, 15:29
von Di
denke ich auch, ich würde ihn auch eher für erledigt erklären!

(brigens, ich meinte meinen Einwand davor so, dass man erstmal den Betrag mit den eigenen Kosten verrechnen könnte!
War vielleicht n bissel sch... formuliert... :oops: )

Verfasst: 15.02.2008, 15:41
von jenniver
Dann könnte das Mahnverfahren ja jetzt schon in der Hauptsache für erledigt erklärt werden und eine Kostenentscheidung beantragt werden.

Verfasst: 15.02.2008, 15:49
von skugga
Warum? Wenn nach § 367 BGB verrechnet wird, ist die Hauptsache noch nicht erledigt.

Verfasst: 15.02.2008, 15:56
von StineP
Würde ich niemals machen..... skugga sagt es doch...