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Verfasst: 08.02.2008, 11:58
von Dottie
Winkwink. hab da an der stelle au ma ne frage:

Nachdem Antrag auf MB gestellt wurde und nach Einzahlung der GK für den MB, ham wir ne Mitteilung gekriegt dass, die Schuldneradresse ni mehr stimmt. ham dann mittels EMA etc. keine neue Adresse rausgekriegt un den MB zurückgenommen. Ham dann ne Klage gemacht und öffentlich zugestellt. Was issen dann mit den GK aus dem Mahnverfahren? Mussten beim Streitgericht 3 volle Gebühren einklagen. Kann i die im KFA geltend machen?

Verfasst: 08.02.2008, 11:58
von Dottie
Winkwink. hab da an der stelle au ma ne frage:

Nachdem Antrag auf MB gestellt wurde und nach Einzahlung der GK für den MB, ham wir ne Mitteilung gekriegt dass, die Schuldneradresse ni mehr stimmt. ham dann mittels EMA etc. keine neue Adresse rausgekriegt un den MB zurückgenommen. Ham dann ne Klage gemacht und öffentlich zugestellt. Was issen dann mit den GK aus dem Mahnverfahren? Mussten beim Streitgericht 3 volle Gebühren einzahlen. Kann i die im KFA geltend machen?

Verfasst: 08.02.2008, 12:08
von LuzZi
Ich quote mich mal damit meine Frage nicht überlesen wird ;) Brauche unbedingt heute noch eine Antwort
Dann kann ich der Schuldnerin ja auch gleich die Gerichtskosten mit aufgeben, obwohl wir die bisher weder gezahlt noch verlangt worden sind korrekt?

Verfasst: 08.02.2008, 12:11
von jenniver
Korrekt LuzZi. Die GK müssen so oder so gezahlt werden. Diese fallen schon an, sobald der Mb beim Gericht vorliegt.

Verfasst: 08.02.2008, 12:14
von LuzZi
Danke, war mir gerad absolut nicht sicher, dabei weiß ich es eigentlich. Wenn ich so drüber nachdenke, hatte ich so einen ähnlichen Fall erst vor zwei Wochen ungefähr :oops: Schon peinlich, was man manchmal für Kleinigkeiten vergisst.

Dann stelle ich der Schuldnerin eine Rechnung aus inkl. Gerichtskosten und lasse das Mahnverfahren weiterlaufen.

Dankeschön euch allen :)

Verfasst: 08.02.2008, 12:18
von jenniver
Richtig! Allerdings verstehe ich die Anfrage vom Gericht nicht, eigentlich kann man das Mahnverfahren nicht zurücknehmen, sondern entweder keinen Vb beantragen, wenn alles inkl. Kosten und Gebühren beglichen ist von der Gegenseite. Oder im Vb-Antrag vermerken, was von dem Schuldner gezahlt wurde.

Verfasst: 08.02.2008, 12:20
von LuzZi
Ja hab die Frage auch nicht richtig verstanden. Ich schreibe dem Gericht aber nun, dass das Mahnverfahren nicht zurückgenommen wird. Dann wird uns die Gerichtskostenrechnung zugehen demnächst und dann ist die Sache hoffentlich erledigt, wenn die Gegenseite in der Zwischenzeit gezahlt hat.

Verfasst: 08.02.2008, 12:25
von Dottie
Dottie hat geschrieben:Winkwink. hab da an der stelle au ma ne frage:

Nachdem Antrag auf MB gestellt wurde und nach Einzahlung der GK für den MB, ham wir ne Mitteilung gekriegt dass, die Schuldneradresse ni mehr stimmt. ham dann mittels EMA etc. keine neue Adresse rausgekriegt un den MB zurückgenommen. Ham dann ne Klage gemacht und öffentlich zugestellt. Was issen dann mit den GK aus dem Mahnverfahren? Mussten beim Streitgericht 3 volle Gebühren einzahlen. Kann i die im KFA geltend machen?
schubiduu, nur no ma in erinnerung rufen wolln tun, ay :wink:

Verfasst: 08.02.2008, 13:40
von cahra
Es kann natürlich sein, dass das Mahngericht nachgefragt hat, weil der MB noch nicht zugestellt wurde. Da wenn er zurückgenommen wird, er ja auch nicht mehr zugestellt werden muss.

Verfasst: 10.02.2008, 20:18
von Sandra S.
Dottie hat geschrieben:Winkwink. hab da an der stelle au ma ne frage:

Nachdem Antrag auf MB gestellt wurde und nach Einzahlung der GK für den MB, ham wir ne Mitteilung gekriegt dass, die Schuldneradresse ni mehr stimmt. ham dann mittels EMA etc. keine neue Adresse rausgekriegt un den MB zurückgenommen. Ham dann ne Klage gemacht und öffentlich zugestellt. Was issen dann mit den GK aus dem Mahnverfahren? Mussten beim Streitgericht 3 volle Gebühren einzahlen. Kann i die im KFA geltend machen?
Ich denke, dass du nur die Gerichtskosten für das neue Klageverfahren mit im KFA geltend machen kannst. Das vorhergehende Mahnverfahren war ja mit eurer Rücknahme abgeschlossen und hat nichts mit der neuen Klage zu tun.

Was anderes wäre es, wenn das Mahnverfahren ins streitige Verfahren übergegangen wäre (nach Widerspruch), aber das ist ja hier nicht der Fall...