Mahnverfahren zurücknehmen? Kostenfolge

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jenniver
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#31

15.02.2008, 14:35

Wenn alle Kosten und Gebühren von der Gegenseite gezahlt werden, würde ich auch den Mb zurücknehmen. Da der Mb noch nicht erlassen wurde und auch so lange nicht erlassen wird bis LuzZi die Monierung beantwortet hat, kann es auch keinen Vb-Antrag geben. Also dann nur noch zurücknehmen.
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skugga
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#32

15.02.2008, 14:55

Und warum nicht für erledigt erklären?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Di
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#33

15.02.2008, 15:29

denke ich auch, ich würde ihn auch eher für erledigt erklären!

(brigens, ich meinte meinen Einwand davor so, dass man erstmal den Betrag mit den eigenen Kosten verrechnen könnte!
War vielleicht n bissel sch... formuliert... :oops: )
Liebe Grüße
Diana :wink1
jenniver
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#34

15.02.2008, 15:41

Dann könnte das Mahnverfahren ja jetzt schon in der Hauptsache für erledigt erklärt werden und eine Kostenentscheidung beantragt werden.
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skugga
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#35

15.02.2008, 15:49

Warum? Wenn nach § 367 BGB verrechnet wird, ist die Hauptsache noch nicht erledigt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
StineP

#36

15.02.2008, 15:56

Würde ich niemals machen..... skugga sagt es doch...
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