Mahnverfahren zurücknehmen? Kostenfolge

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LuzZi
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#21

15.02.2008, 13:14

So, habe dem Gericht nun gesagt, dass das Mahnverfahren nicht zurückgenommen wird. Nun schreibt das Gericht folgendes:
In obiger Mahnsache wird um Angabe gebeten, wie hoch die Hauptforderung nach Verrechnung der Zahlung in HÖhe von 202,30 € noch ist. Da die Zahlung vor Erlass des Mahnbescheides erfolgte, kann der Mahnbescheid nicht mehr wie beantragt erlassen werden.
Soweit - sogut. Nun ist aber mit Zahlung von 202,30 € die Hauptforderung beglichen, es geht nur noch um die Kosten, die uns mit Einreichung des Mahnbescheides entstanden sind. Wg. der Kostenfolge sollte der MB ja weiterlaufen.

Was mach ich jetzt? :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Di
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#22

15.02.2008, 13:38

Ich würde jetzt noch die RA-Geb. + Auslagen abrechnen
oder bin ich jetzt falsch?
Liebe Grüße
Diana :wink1
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#23

15.02.2008, 13:42

Geht um die Hauptforderung, das will das AG wissen. Die ist aber mit Zahlung erledigt.
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Saiti
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#24

15.02.2008, 13:50

Wurde denn bei der Zahlung genau bezeichnet wofür die Zahlung war? Ansonsten könntet Ihr doch nach § 367 verrechnen und den Rest der Hauptforderung im MB geltend machen.
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#25

15.02.2008, 14:03

Keine Ahnung wie die bezeichnet war, die ging direkt an die Mandantin.
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#26

15.02.2008, 14:07

Wenn der Schuldner nicht explizit im Verwendungszweck darauf verwiesen hat, dass er nur auf die Hauptforderung zahlt müsstet Ihr das doch einfach erst auf die Kosten, evtl. Zinsen und den Rest auf die Hauptforderung verrechnen können. Über den Rest könntet Ihr doch dann das Mahnverfahren einfach weiterlaufen lassen.
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#27

15.02.2008, 14:18

Da geb ich Saitek völlig recht. Also: Bei der Mandantin nachfragen, ob bei der Überweisung eine Zweckbestimmung der Zahlung getroffen wurde. Wenn nicht, dann den Zahlungsbetrag nach § 367 BGB verrechnen. Da bleibt dann noch Hauptforderung über.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#28

15.02.2008, 14:20

Ich werd die Mandantin mal fragen, welchen Betreff er auf der Überweisung angegeben hat.

Habe dem Schuldner letzte Woche auch unsere Rechnung aufgegeben, vllt. zahlt er ja in der Zwischenzeit dann hat sich das Weitere ja im Grunde genommen erledigt. Dann kann ich den MB-Antrag auch zurücknehmen. Oder sehe ich das falsch?
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#29

15.02.2008, 14:23

Wozu? Die Kosten sind entstanden. Du beantragst dann einfach keinen VB, und damit hat sichs.
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#30

15.02.2008, 14:34

Ich weiß dass die Kosten entstanden sind. Ich meinte, dass der Schuldner auf unsere Rechnung dann zahlt, dann brauch ich mich mit dem AG nicht rumschlagen.
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